DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
- Investitionsentscheidungen
- Finanzierungsentscheidungen
- Unternehmensberatung
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensnachfolge
- Liquidation
Aktiv
- Laufende Analyse
- Reporting
- Budget
- Interaktive Zusammenarbeit
Steuern
- Buchhaltung
- Lohn-Gehaltsverrechnung
- Jahresabschluss
- Rechtsformgestaltung
- Umgründung
- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Steuerliche Qualifikation von erstatteten Beiträgen für den Nachkauf von Versicherungszeiten
Sozialversicherungsrecht
In der Klienten-Info April 2006 wurde auf die Möglichkeit der Antragstellung auf Beitragsrückerstattung infolge Wegfalls der Höherversicherung bei Mehrfachversicherung ab 2006 hingewiesen.
Eine weitere Beitragserstattung durch den Pensionsversicherungsträger erfolgt seit 1. Jänner 2004 von Amts wegen für eingekaufte Schul-/Studien-/Ausbildungszeiten, wenn diese Zeiten weder für den Pensionsanspruch benötigt werden noch die Leistung erhöhen. Für Pensionen mit Stichtag vor 1. Jänner 2004 ist die Beitragsrückerstattung nur über Antrag möglich.
Steuerrecht
Wurden die Beiträge seinerzeit als Sonderausgaben geltend gemacht, erhebt sich die Frage nach der steuerlichen Behandlung bei der Rückerstattung.
Mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 18 Abs. 4 Z 1 EStG, der die Nachversteuerung von als Sonderausgaben i.S. des § 18 Abs. 1 Z 2 EStG abgesetzten Versicherungsprämien regelt und auch kein anderer steuerpflichtiger Tatbestand vorliegt, ist im Jahr der Beitragserstattung diese nicht zu erfassen.
Gem. § 295a BAO kann allerdings das Jahr, in dem die Beiträge als Sonderausgabe abgesetzt worden sind von Amts wegen wieder aufgenommen werden, soweit sich dieses rückwirkende Ereignis innerhalb der 5-jährigen Verjährungszeit begeben hat. (Hinweis auf Klienten-Info Oktober 2005 und März 2006).
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© DI VALENTINO Steuerberatung GmbH | Klienten-Info
Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.