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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

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Änderungen im Sozialversicherungsrecht


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Änderungen im Sozialversicherungsrecht

Oktober 2006

Pauschale Reisekostenvergütungen an Freie Dienstnehmer

§ 49 Abs. 3 Z 1 ASVG (SVÄG 2006 vom 27.7.2006 BGBl 2006/130) stellt rückwirkend ab 1. Jänner 2005 Kilometer-, Tages- und Nächtigungsgelder beitragsfrei. Für Zeiträume, in denen diese Vergütungen infolge des VwGH-Erkenntnisses beitragspflichtig abgerechnet wurden, kann eine Aufrollung erfolgen, wobei die entsprechenden Beitragsgrundlagennachweise (L 16) zu korrigieren und an die zuständige GKK zu übermitteln sind.

Kostenlose Mitversicherung von Lebensgefährten

Ab 1. August 2006 haben lt. SRÄG 2006 vom 27. Juli 2006 BGBl 2006/131 Anspruch auf kostenlose Mitversicherung:

  • Nicht verwandte Personen, die seit mindestens 10 Monaten in einer Hausgemeinschaft leben und unentgeltlich den Haushalt führen,
  • in dieser Partnerschaft Kinder erziehen,
  • der nicht versicherte Partner pflegebedürftig ist, oder
  • für den Versicherten Pflegeleistungen erbringt.

Weiters steht die kostenlose Mitversicherung auch Personen zu, die sich früher – auch in einer anderen Partnerschaft – mindestens 4 Jahre hindurch der Kindererziehung gewidmet haben und nicht selbst versichert waren.
Die kostenlose Mitversicherung besteht allerdings jeweils nur für eine einzige Person.
Lebensgefährten, die bisher (bis 31. Juli 2006) mitversichert waren, bleiben bis 1. Jänner 2010, wenn sie aber das 27. Lebensjahr bereits überschritten haben zeitlich unbegrenzt, weiterhin kostenlos mitversichert.
Liegen die Voraussetzungen für eine kostenlose Mitversicherung von Lebensgefährten nicht vor, kann eine Selbstversicherung aus sozialen Gründen zu abgesenkten Beiträgen abgeschlossen werden.

Bild: © Markus Bormann - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.