DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
- Investitionsentscheidungen
- Finanzierungsentscheidungen
- Unternehmensberatung
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensnachfolge
- Liquidation
Aktiv
- Laufende Analyse
- Reporting
- Budget
- Interaktive Zusammenarbeit
Steuern
- Buchhaltung
- Lohn-Gehaltsverrechnung
- Jahresabschluss
- Rechtsformgestaltung
- Umgründung
- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Anregungen für Maßnahmen vor Jahresende und Vorschau auf 2002 -- III. Allgemeine Hinweise
III. Allgemeine Hinweise
1. Aufbewahrungspflichten / Datenträger
Bücher und Aufzeichnungen, die für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind, sollen 7 Jahre nach Schluss des Kalenderjahres aufbewahrt werden. Die Unterlagen der Jahre vor 1994 können daher ab Jänner 2002 vernichtet werden. Sind diese aber für ein laufendes Verfahren von Bedeutung, müssen sie noch aufbewahrt werden. Unterlagen betreffend die Vorsteuerberichtigung bei Grundstücken sind 12 Jahre aufzubewahren. Daten sind nach dem Zeitpunkt der Umrüstung der Hard- und Software, jedenfalls aber ab dem 1. Jänner 2001 über Verlangen des Fiskus auf Datenträgern zur Verfügung zu stellen.
2. Antrag auf KESt-Erstattung
Bei geringen Einkünften bzw. bei Verlusten kann der Antrag auf KESt-Erstattung innerhalb von 5 Jahren ab Ende des Veranlagungsjahres gestellt werden (Formular E3). Für das Jahr 1996 endet demnach die Antragsfrist am 31. Dezember 2001.
3. Kapitalumstellung auf EURO bei Kapitalgesellschaften
Bis 31. Dezember 2001 machen das die Notare noch kostenlos, wenn sonst keine Änderungen vorgenommen werden.
4. Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch
Bei elektronischer Einreichung bis 31. Dezember 2001 entfällt die Veröffentlichungsgebühr von S 1.500,-.
5. Konzernabschluss
Übersteigen in den Jahren 2000 und 2001 die Bilanzsumme EUR 15 Mio. (Bruttomethode) bzw. EUR 12,5 Mio. (Nettomethode), die Umsatzerlöse EUR 30 Mio. (Bruttomethode) bzw. EUR 25 Mio. (Nettomethode), und die Anzahl der Arbeitnehmer 250, ist erstmals im Jahre 2002 ein Konzernabschluss aufzustellen.
Bild: © Kurt Kleemann - Fotolia
© DI VALENTINO Steuerberatung GmbH | Klienten-Info
Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.