DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
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Steuern
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- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
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Online-Unterricht im Umsatzsteuerrecht
In der Klienten-Info April 2006 wurde über die USt-Befreiung für E-Learning laut USt-Protokoll 2005 berichtet. Hierzu folgende zusätzliche Erläuterungen:
:: Vergleichbarkeit mit öffentlichen Schulen
Bieten private Unternehmen (unabhängig von der Rechtsform) Online-Unterricht an, muss der vorgetragene Lehrstoff dem Umfang und dem Lehrziel nach annähernd dem von öffentlichen Schulen entsprechen und darf sich nicht bloß auf einen untergeordneten Teil oder einzelne Gegenstände beschränken, um unter die unechte USt-Befreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 11 a zu fallen. Nicht anwendbar ist z.B. diese Befreiung für: Computerkurse, Fernschulen, Fahrschulen, Managementkursen, Maschinschreibkursen etc., da sich der Lehrstoff nur auf einzelne Gegenstände beschränkt. Anwendbar dagegen ist sie z.B. für Maturaschulen, Rechtschreibkursen und Sprachschulen etc. (Weitere Beispiele Rz. 878 UStR 2002)
:: Beschränkung auf Unterrichtstätigkeit
Nicht befreit sind Hilfsgeschäfte wie z.B. Buffet- und Kantinenumsätze, Lieferung von Anlagengegenständen etc.
:: Verlust des Vorsteuerabzuges
§ 12 Abs. 3 Z 2 UStG unterbindet den Vorsteuerabzug i.V. mit der unechten Befreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 11 a UStG. Dadurch wird die Vorsteuer zum Kostenfaktor. Der Unternehmer ist - bei Vorliegen der Voraussetzungen für die unechte Befreiung - verpflichtet diese anzuwenden. Er erlangt auch nicht das Recht auf Vorsteuerabzug, wenn er die USt in Rechnung stellt, vielmehr schuldet er diese laut Rechnungslegung gem. § 11 Abs. 12 UStG und erleidet dadurch die maximale USt-Belastung.
Erzielt der Unternehmer teils USt-pflichtige, teils unecht befreite Erlöse, sind die Vorsteuern entweder - wenn möglich - direkt zuzurechnen oder im Verhältnis der Umsätze aufzuteilen. Die nicht abzugsfähige Vorsteuer ist in den Preis für die Unterrichtsleistung einzukalkulieren.
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.