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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
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  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

15. April: Neue Meldepflichten für grenzüberschreitende Dienstleistungen

April 2006
Kategorien: Klienten-Info

Mit 1. Januar 2006 wurde das Meldesystem für die österreichische Zahlungsbilanz umgestellt. Unternehmen müssen nun grenzüberschreitende Dienstleistungen an die Bundesanstalt Statistik Österreich melden. (Meldeverordnung ZABIL 1/2005)

Grenzüberschreitende Dienstleistung

Grenzüberschreitend ist eine Dienstleistung dann, wenn ein Vertragspartner seinen Sitz im Inland und der andere im Ausland hat bzw. eine internationale Organisation oder eine diplomatische Einrichtung ist. Einzubeziehen sind auch grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb eines Konzerns.

Dienstleistungen im Sinne dieser Erhebung sind:

  • Transportleistungen
  • Kommunikationsleistungen
  • Bauleistungen
  • Versicherungsdienstleistungen
  • Finanzdienstleistungen
  • EDV- und Informationsdienstleistungen
  • Patente und Lizenzen
  • Sonstige unternehmensbezogene Dienstleistungen (inkl. Transithandelsverträge)
  • Dienstleistungen für persönliche Zwecke, Kultur und Freizeit
  • Personalaufwand für ArbeitnehmerInnen, die in Österreich keinen Hauptwohnsitz haben
  • Laufende Übertragungen

Beispiele:
Sonstige unternehmensbezogene Dienstleistungen:
Export (Erlös): Ein österr. Rechtsanwalt vertritt einen ausl. Klienten bei österr. Behörden.
Import (Aufwand): Ein österr. Hotelier bringt Werbeeinschaltungen direkt in Deutschland.

Bauleistungen:
Export (Erlös): Ein österr. Bauunternehmen errichtet ein Gebäude für einen deutschen Auftraggeber in München.
Import (Aufwand): Ein ausl. Bauunternehmen errichtet für einen österr. Auftraggeber ein Gebäude in Wien.

Meldepflicht

Wurden die Schwellenwerte für grenzüberschreitende Dienstleistungen im vorangegangenen Kalendarjahr überschritten, besteht eine Meldepflicht für alle Meldeperioden (Quartale) des Berichtsjahres. Wurde der Schwellenwert im vergangenen Jahr unterschritten jedoch im Laufe des Berichtsjahres erreicht oder überschritten, besteht ab dem Quartal des Erreichens die Meldeverpflichtung.
Sofern Sie noch keine Unterlagen zugesandt bekommen haben, erhalten Sie diese unter www.netquest.at bzw. Tel: 01/71128-7546.

Schwellenwerte

Der gesetzlich definierte Schwellenwert liegt abhängig vom Wirtschaftsbereich des Unternehmens bei € 200.000 oder € 50.000. (exkl. USt., ganze EURO, unter Abzug von Skonti und sonstigen Nachlässen)

Fristen

Die Meldung hat gegliedert nach Ländern bzw. nach Art der Dienstleistung vierteljährlich und jährlich zu erfolgen. Die Meldungen sind spätestens 15 Tage nach Quartalsende abzugeben (somit erstmalig bis zum 15. April), Jahresmeldungen sind bis zum 15. Februar des Folgejahres zu erstatten.

Gesetzliche Regelung

Werden Auskünfte nicht vollständig, fristgerecht oder wissentlich unrichtig gemacht, kann die Nichterfüllung der Meldevorschriften als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis zu € 5.000 geahndet werden.

Bild: © Anna Blau - BMF

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.