DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
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Steuern
- Buchhaltung
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- Jahresabschluss
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- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
2006 Neu im Steuer- und Wirtschaftsrecht - 2. Alle Steuerpflichtigen und Sonstiges
2. Alle Steuerpflichtigen
2.1. Sozialversicherungsänderungsgesetz 2005
- Ferialpraktikanten sind von der ASVG-Vollversicherung ausgeschlossen und unterliegen nur der Unfallversicherungspflicht.
- Für die Zeit der Pflege naher Angehöriger ab der Pflegestufe 3 besteht eine begünstigte Selbstversicherung in der PV. Die monatliche Beitragsgrundlage beträgt € 1.350,- und der Eigenbeitrag € 138,38.
- Die Meldung der letzten Arbeitsstätte in einem Kalenderjahr via Lohnzettel tritt erst am 1. Jänner 2007 in Kraft.
- Auf Antrag können in Fällen besonderer Härte verjährte Beiträge zur PV nachentrichtet werden.
2.2. Anerkennungsgesetz
Österreichische Staatsbürgerinnen, die vor dem 1. Jänner 1951 mindestens 1 Kind geboren oder erzogen haben, wird eine einmalige Zuwendung von € 300,- gewährt, wenn sie eine Ausgleichszulage oder sonstige Sozialhilfe beziehen ("Trümmerfrauen"). Das Ansuchen ist bis spätestens 10. August 2006 beim Bundesamt für Soziales zu stellen.
2.3. Sozialversicherungswerte 2006
| 2006 | 2005 | ||
| Höchstbeitragsgrundlage | p.m. | ||
| Dienstnehmer | 3.750,- | 3.630,- | |
| Sonderzahlungen DN | 7.500,- | 7.260,- | |
| Freie Dienstnehmer ohne SZ | 4.375,- | 4.235,- | |
| Geringfügigkeitsgrenze | p.d. | 25,59 | 24,84 |
| p.m. | 333,16 | 323,46 | |
| Grenzwert DG-Abgabe / Pauschale | 499,74 | 485,19 | |
| alle Beträge in EURO |
2.4. Bausparen Neu § 108 EStG
Die Prämie sinkt ab 2006 auf 3% (bisher 3,5%). Die Geschäftstätigkeit der Bausparkassen wurde um die Finanzierung der Bildung und Pflege sowie der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge erweitert.
2.5. Staatlich geförderte Zukunftsvorsorge § 108g EStG
Der Zuschuss sinkt ab 2006 auf 8,5% (bisher 9%). Die Beitragshöhe errechnet sich mit 1,53% von der 36-fachen Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung. Die staatlich geförderte Prämie für 2006 beträgt € 175,61.
2.6. Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)
Ab 2006 besteht die Möglichkeit der Versicherung von geringfügig im Haushalt beschäftigten Personen. (Reinigung, Kinderbetreuung, Gartenarbeit etc.). Die Schecks können in Trafiken und Postämtern erworben und bei der Krankenkasse eingelöst werden. Ist die Nichtanmeldung von Haushaltshilfen, sofern nicht mehr als 9 Personen gewerbsmäßig beschäftigt werden auch gerichtlich nicht strafbar, so ist doch mit Verwaltungssanktionen zu rechnen (Verzugszinsen, Beitragszuschläge sowie Verwaltungsstrafen).
2.7. MVK-Beitrag für geringfügig Beschäftigte
Ab 2006 können die Beiträge monatlich oder jährlich überwiesen werden. Bei der jährlichen Zahlung sind zusätzlich vom zu leistenden Betrag 2,5% zu entrichten. Bei unterjähriger Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Beitrag 2 Wochen nach dessen Beendigung zu bezahlen. Die Mitteilung der jährlichen Zahlung ist der Krankenkasse bis spätestens Dezember des laufenden Jahres schriftlich zu melden.
2.8. NoVA-Bonusregelung für Diesel KFZ
Bei einer Leistung von höchstens 80 KW (ab 2006) ist das Bonus-/Malussystem hinsichtlich der partikelförmigen Luftverunreinigung bei der Berechnung der NoVA zu beachten. Bei höchstens 0,005g/Km ist bis 30. Juni 2007 ein Bonus von € 300,- vorgesehen.
2.9. Finanzstrafrecht
Die Freiheitsstrafe wird ab 2006 bei einem strafbestimmenden Wertbetrag von mehr als € 3 Mio. von 5 auf 7 Jahre angehoben.
2.10. Halber Steuersatz für Pensionsabfindung
Ab 1. Jänner 2006 erhöht sich der begünstigte Betrag von bisher € 9.600,- auf € 9.900,-.
3. Sonstiges
3.1. Bundesbehinderten-Gleichstellungsgesetz
Ab 2006 gilt dieses auch für Privatpersonen, die der Öffentlichkeit Wohnraum zur Verfügung stellen. Dabei genügt es, eine einzige Wohnung per Inserat zur Vermietung oder zum Verkauf anzubieten. Die bauliche Barrierefreiheit darf aber nicht überspannt werden; sie muss zumutbar sein. Bei Bauwerken, die vor dem 1. Jänner 2006 errichtet worden sind, sind bauliche Barrieren bis 31. Dezember 2015 zu beseitigen, soweit diese rechtswidrig errichtet wurden.
3.2. Insolvenzrechtsnovelle 2005
Sie soll zu einer Straffung des Zwangsausgleichsverfahrens ab 2006 beitragen. Der Konkurs wird mit Eintritt der Rechtskraft der Zwangsausgleichsbestätigung automatisch aufgehoben.
3.3. Schiedsgerichts-ÄG ab 1. Juli 2005
Die Reform bringt die Möglichkeit einstweilige Verfügungen zu erlassen (Veräußerungsverbot, Einfrieren von Vermögenswerten). Der Vorteil dieses Streitverfahrens liegt in der Beschleunigung, da der Spruch für beide Parteien verbindlich und international durchsetzbar ist.
3.4. Adressenregister
Beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen können unter www.bev.gv.at alle Adressen gratis abgefragt werden.
3.5. Änderungen bei der Altersvorsorge
- Betriebe, die Altersvorsorge für ihre Mitarbeiter betreiben, haben die Wahl zwischen Pensionskassen (möglicherweise ertragreicher dafür riskanter) oder Versicherungen (konservativer infolge garantierter Wertzuwachs, Garantiezinssatz sinkt aber von 2,75% auf 2,5%).
- Infolge Zunahme der Lebenserwartung gelten ab 2006 neue Sterbetafeln, wodurch es zu Prämienerhöhungen für neue Lebensversicherungsverträge kommen wird. Nichtrauchern ist zu empfehlen den günstigeren "Nichtrauchertarif" anzustreben.
3.6. Lohnpfändung
Ab 2006 beträgt das absolute Existenzminimum monatlich € 345,-, wöchentlich € 80,50 und täglich € 11,50. Zur Gänze pfändbar ist das Nettogehalt, das monatlich € 2.760,-, wöchentlich € 640,- und täglich € 92,- übersteigt. Laut Rechtsprechung sind nach ausländischem Recht unpfändbare Renten bei der Zusammenrechnung zur Bestimmung des Existenzminimums miteinzubeziehen.
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.