DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
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Steuern
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Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
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Steuerbefreiung von ortsüblichen Trinkgeldern
Gem. § 3 Abs. 1 Z 16a BGBl I 2005/35 vom 9.6.2005 EStG sind die nach der Verkehrsauffassung ortsüblichen freiwillig gewährten Trinkgelder in bar oder über Kreditkartenabrechnung rückwirkend ab 1999 steuerfrei. Zu unterscheiden ist zwischen Stadt und Land, sowie nach Branchen (Handwerk und Gastronomie). Die Befreiung bezieht sich auf Einkommen- und Lohnsteuer samt DB und KommSt. Ist die Annahme von Trinkgeldern durch den Arbeitnehmer von Dritten aber verboten (Gesetz oder KV etc.) und werden diese vom Arbeitgeber an die Arbeitnehmer verteilt, besteht Steuerpflicht wie bisher.
In der BMF-Info vom 18. Mai 2005 wird die Vorgangsweise bei laufenden bzw. abgeschlossenen Lohnsteuerprüfungen oder Berufungsverfahren erläutert, sowie welche Maßnahmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu treffen haben, wenn in der Vergangenheit Lohnsteuer für Trinkgelder einbehalten wurde bzw. der Arbeitnehmer Einkommensteuer bezahlt hat.
Beispiele:
- Unterbrechung der Lohnsteuerprüfung und Stattgebung der Berufung
- Wurde eine Berufung eingebracht und sind die Bescheide nicht älter als 1 Jahr, erfolgt die Aufhebung von Amts wegen.
- Lohnzettel sind rückwirkend zu korrigieren und die Trinkgelder als "sonstige steuerfreie Bezüge" einzutragen. Die Bruttobezüge bleiben gleich. Arbeitnehmerveranlagungen werden von Amts wegen berichtigt.
- Aufrollung der Lohnverrechnung 2005, wenn Trinkgelder versteuert worden sind. Ab 2005 sind Trinkgelder weder im Bruttobetrag noch unter steuerfreie Einnahmen auszuweisen.
- Der Arbeitgeber kann den Antrag auf Herabsetzung des DB für die Vergangenheit anregen. Die KommSt ist in der BMF-Info leider nicht in diesem Zusammenhang erwähnt.
- Einkommensteuerbescheide, in denen Trinkgelder erfasst sind, werden auf Anregung ab 1999 wiederaufgenommen.
Sozialversicherung
Solange die §§ 44 Abs. 3 und 49 Abs. 3 ASVG (Katalog der Ausnahmen von der Beitragspflicht) nicht dem EStG angepasst werden, werden Trinkgelder weiterhin beitragspflichtig bleiben, was für spätere Pensionen vorteilhaft ist.
Bild: © Tino Neitz - Fotolia
© DI VALENTINO Steuerberatung GmbH | Klienten-Info
Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.