DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
- Investitionsentscheidungen
- Finanzierungsentscheidungen
- Unternehmensberatung
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensnachfolge
- Liquidation
Aktiv
- Laufende Analyse
- Reporting
- Budget
- Interaktive Zusammenarbeit
Steuern
- Buchhaltung
- Lohn-Gehaltsverrechnung
- Jahresabschluss
- Rechtsformgestaltung
- Umgründung
- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Eigenverbrauchsbesteuerung bei PKW-Auslandsleasing
Rechtsentwicklung
Die seinerzeitige unbefristete österreichische Regelung der Eigenverbrauchsbesteuerung von PKW-Auslandsleasing wurde vom EuGH im Jahre 2003 als EU-widrig erklärt, worauf Österreich diese Regelung trotzdem beibehalten hat, sie allerdings bis Ende 2005 befristete. Nun hat - wie zu erwarten war - tatsächlich der UFS-Linz am 1. März 2005 auch die befristete Regelung als mit der 6. MwStRL in Widerspruch befunden.
Beurteilung der aktuellen Rechtslage
Schlüssige rechtliche Argumente für die Gesetzwidrigkeit der gegenständlichen Eigenverbrauchsbesteuerung hat ein Mitglied des UFS-Linz im SWK-Heft 11/2005 S 401 veröffentlicht. Die genaue Darstellung dieser Argumentation würde den Umfang des Artikels sprengen, weshalb lediglich auf die Literaturstelle hingewiesen wird.
Voraussichtliche Weiterentwicklung
Es ist davon auszugehen, dass der Fiskus gegen die UFS-Entscheidung Amtsbeschwerde beim VwGH erheben wird. Dem Finanzamt kommt zugute, dass zurzeit keine Information über die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens betreffend § 1 Abs. 1 Z 2 lit. b UStG vorliegen. Da - wie erwähnt - diese Bestimmung mit 31. Dezember 2005 befristet ist, ist kaum mit einer Gesetzesänderung zu rechnen. Dies umsomehr, weil bei der Europäischen Kommission ein Richtlinienvorschlag besteht, der künftig die Besteuerung generell am Ort des Leasingnehmers vorsieht, was der geltenden österreichischen Lösung entspricht. Wer sich bei dieser Situation - unter Berufung auf die Gesetzwidrigkeit - auf ein Verfahren einzulassen gedenkt, wird wenig Aussichten auf Erfolg haben.
Bild: © stokkete - Fotolia
© DI VALENTINO Steuerberatung GmbH | Klienten-Info
Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.