DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
- Investitionsentscheidungen
- Finanzierungsentscheidungen
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- Unternehmensbewertung
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Aktiv
- Laufende Analyse
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- Interaktive Zusammenarbeit
Steuern
- Buchhaltung
- Lohn-Gehaltsverrechnung
- Jahresabschluss
- Rechtsformgestaltung
- Umgründung
- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Verschärfung der KommSt- und DB-Pflicht bei wesentlich beteiligten GmbH-Geschäftsführern
Der VwGH hat mit dem Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 10. November 2004, 2003/13/0018 als einziges entscheidendes Kriterium für die diesbezügliche Steuerpflicht nur mehr die Eingliederung in den betrieblichen Organismus des Unternehmens festgestellt. Weiteren Elementen, wie dem Fehlen des Unternehmerrisikos, keine laufende Lohnzahlung, könne nur mehr dann Bedeutung zukommen, wenn eine Eingliederung in den Organismus des Betriebes der Gesellschaft nicht klar erkennbar sei. In der Praxis wird das kaum vorkommen, weil mit einer kontinuierlichen Tätigkeit für die Gesellschaft die Eingliederung i.d.R. hergestellt ist. Anders sind jene Fälle zu beurteilen, in denen der Gesellschafter-Geschäftsführer als Freiberufler oder Gewerbetreibender (z.B. Rechtsanwalt mit eigener Kanzleistruktur etc.) tätig ist und seine Leistungen im Rahmen eines Werkvertrages erbringt.
Da der Geschäftsführerbezug einkommensteuerpflichtig ist, kann anstelle der tatsächlichen Ausgaben das Betriebsausgabenpauschale in Anspruch genommen werden, wenn im Vorjahr der Umsatz nicht mehr als € 220.000,- betragen hat. Dieses Pauschale beträgt 6% des Umsatzes begrenzt mit € 13.200,- p.a.
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© DI VALENTINO Steuerberatung GmbH | Klienten-Info
Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.