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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

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Steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Asien-Flutkatastrophe


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Steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Asien-Flutkatastrophe

März 2005

Das BMF hat mit Erlass vom 12. Jänner 2005 folgende Maßnahmen getroffen :

1. Steuerliche Erleichterungen

:: Ertragssteuern

Werbewirksame Geld- und Sachspenden von Unternehmen, die zur Hilfestellung in Katastrophenfällen geleistet werden, gelten als Betriebsausgaben. Werbewirksamkeit ist verbunden mit: Medialer Berichterstattung, Aufkleber in Geschäftsräumlichkeiten, Spendenhinweis in der Homepage etc.

:: Schenkungssteuer

Spendenempfänger (Überlebende und Familienangehörige) sind davon befreit.

:: Außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden können - bei Glaubhaftmachung des Aufenthaltes im betroffenen Gebiet - im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffung ohne Selbstbehalt wie folgt geltend gemacht werden:

  • Pauschalbetrag
    Ohne Nachweis € 1.000,- pro Erwachsenen und € 500,- pro Kind (bis 7 Jahre).
  • Individueller Nachweis
    Für Gegenstände, die der "üblichen Lebensführung" dienen (Bekleidung, Gepäck) können die Kosten abgesetzt werden. Nicht darunter fallen Luxusgüter (Sport-, Filmgeräte etc.).
  • Kranken-, Unfallheilbehandlung oder Überführungs- und Begräbniskosten
    Diese Kosten können neben dem Pauschale nach den allgemeinen Grundsätzen als a.g. Belastung geltend gemacht werden.
  • Reisen in das Katastrophengebiet
    Diese sind mit € 1.000,- für Angehörige pauschal abgegolten.
  • Kürzungsmaßnahmen
    Zuschüsse der öffentlichen Hand sowie Ersatzleistungen durch Dritte (Versicherungen) kürzen die a.g. Belastung bzw. den Pauschalbetrag.

Anmerkung: Für Detailauskünfte steht die kostenlose Hotline 0800 202 730 zur Verfügung.

2. Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben

Diese sind nicht zu entrichten für die notwendige Ersatzausstellung von gebührenpflichtigen Schriften (Reisepass, Führerschein etc.) sowie die Vorlage von Schriften betr. Schadensfeststellung, -abwicklung oder -begrenzung.

3. Verfahrensrechtliche Regelungen

Bei vermissten Personen sind Abgabeneinhebungen (Säumniszuschläge oder Vollstreckungsmaßnahmen) ausgesetzt. Für Personen, die erst aus dem Katastrophengebiet zurückgekehrt sind oder noch zurückkehren einschließlich der Helfer und Angehörigen, sind etwaige Folgen von Fristversäumnissen zu beseitigen. Ansuchen um Zahlungserleichterungen sind großzügig zu erledigen. Prüfungs- und Erhebungsmaßnahmen bei Opfern werden unterbrochen oder verschoben.

Bild: © contrastwerkstatt - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.