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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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Aktuelles

Management-Info - Aktuell

Der Ablauf und notwendige Schritte zur Liquidation einer GmbH in Österreich

Dezember 2025
Kategorien: Management-Info

In schwierigen wirtschaftlichen Zeiten kommt es vermehrt zu Überlegungen, Unternehmen zu schließen. Hierbei stellt die Liquidation als eine Form der Beendigung einer GmbH einen wichtigen Prozess dar, der die ordnungsgemäße Abwicklung und Beendigung des Unternehmens gewährleisten soll.. Ziel ist die Beendigung der Geschäftstätigkeit, die Verwertung des Vermögens, die Erfüllung aller Verbindlichkeiten sowie schließlich die Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch. In der Praxis sind somit mehrere Parteien wie Gesellschafter/Aktionäre, Liquidatoren, Finanzbehörden und Berater involviert. Aufgrund der formalen Voraussetzungen und der vielen Schritte, die notwendig sind, zieht sich der Prozess oft über einen längeren Zeitraum hin. Folgende Schritte sind bei einer geordneten Liquidation wichtig:

1. Auflösungsbeschluss der Gesellschafter

Am Beginn steht der formelle Beschluss der Gesellschafter über die Auflösung der GmbH. Dieser erfolgt in einer Generalversammlung und erfordert üblicherweise eine qualifizierte Mehrheit, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts Abweichendes vorsieht. Der Beschluss, welcher notariell beurkundet werden muss, legt den Zeitpunkt der Auflösung fest und bestimmt, wer als Liquidator für die Gesellschaft tätig wird. Eine Liquidation ist bei völliger Vermögenslosigkeit bzw. Konkurs, Umgründung oder Verstaatlichung nicht möglich.

2. Bestellung und Aufgaben der Liquidatoren

In diesem Generalversammlungsbeschluss müssen zunächst die bisherigen Geschäftsführer entlastet werden und ein Beschluss über die Bestellung der Liquidatoren gefasst werden. Die Liquidatoren treten an die Stelle der Geschäftsführer und vertreten die GmbH in der Abwicklungsphase. Ihnen obliegt die Aufgabe, laufende Geschäfte zu beenden, Vermögen zu verwerten, Forderungen einzuziehen, Verbindlichkeiten zu begleichen und den gesamten Abwicklungsprozess ordnungsgemäß zu dokumentieren. Wenn im Beschluss oder Gesellschaftsvertrag nichts Gegenteiliges bestimmt ist, übernehmen die Geschäftsführer die Rolle der Liquidatoren.

3. Firmenbucheintragung der Liquidation

Der Auflösungsbeschluss und die Bestellung der Liquidatoren sind vom Liquidator beim Firmenbuch anzumelden. Mit der Eintragung wird der Firmenwortlaut um den Zusatz "in Liquidation" oder "in Liqu." ergänzt. Die Musterunterschriften der Liquidatoren müssen für das Firmenbuch beglaubigt werden, außer wenn die bisherigen Geschäftsführer zu Liquidatoren bestellt sind.

4. Gläubigeraufruf und Benachrichtigung

Ein wesentlicher Schritt des Liquidationsverfahrens ist der Gläubigeraufruf. Die Liquidatoren müssen öffentlich bekanntmachen, dass sich die GmbH in Liquidation befindet und alle Gläubiger auffordern, ihre Ansprüche anzumelden. Diese Verlautbarung erfolgt auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI). Zusätzlich müssen bekannte Gläubiger direkt verständigt werden. Dieser Schritt dient dem Gläubigerschutz und stellt sicher, dass keine Forderungen übersehen werden. Die Gläubiger müssen ihre Ansprüche innerhalb von drei Monaten anmelden. Falls die Geltendmachung dieser Ansprüche danach erfolgt, sind diese zu berücksichtigen, solange die Liquidation noch nicht abgeschlossen ist. Nach dem Gläubigeraufruf dürfen keine Ausschüttungen an die Gesellschafter erfolgen. Der Zweck dieser Wartezeit besteht darin, mögliche Gläubigeranmeldungen abzuwarten und sicherzustellen, dass sämtliche Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt werden. Erst nach Ablauf der Sperrfrist und nach vollständiger Erfüllung der Verbindlichkeiten kann ein verbleibender Überschuss an die Gesellschafter verteilt werden.

5. Liquidationseröffnungsbilanz

Die Liquidatoren haben eine Eröffnungsbilanz zum Stichtag der Auflösung zu erstellen. Die Liquidationsbilanz soll einen Ausblick auf das Liquidationsergebnis geben und wird nicht an das Firmenbuch übermittelt. Während der Liquidation besteht aber weiterhin die Verpflichtung, zu jedem Bilanzstichtag einen vollständigen Jahresabschluss aufzustellen und beim Firmenbuch einzureichen.

6. Abwicklung der laufenden Geschäfte

Die Liquidatoren haben den Auftrag, alle offenen Geschäfte der Gesellschaft zu beenden. Dazu zählen das Einziehen von Forderungen, das Verwerten von Vermögenswerten, das Auflösen von Verträgen und das Abführen gesetzlicher Abgaben. Arbeitsverhältnisse müssen geregelt, Vertragsbeziehungen beendet und rechtliche Verpflichtungen ordnungsgemäß abgeschlossen werden. Dieser Schritt bildet den Kern der Abwicklungsphase, da hier die wirtschaftliche Abwicklung stattfindet.

7. Liquidationsschlussbilanz

Wenn sämtliche Vermögensgegenstände verwertet und alle Schulden beglichen sind, erstellen die Liquidatoren eine Liquidationsschlussbilanz. Diese gibt Auskunft über das endgültige Liquidationsergebnis. Sie bildet die Entscheidungsbasis für die abschließende Vermögensverteilung an die Gesellschafter. Der Stichtag für die Liquidationsschlussbilanz ist jener Tag, an dem alle Verwertungshandlungen und steuerlichen Veranlagungen abgeschlossen sind. Es muss die Bilanz gemeinsam mit GuV und Anhang aufgestellt werden - ein Lagebericht ist nicht vorgesehen. Steuerlich ist diese Schlussbilanz relevant für die Ermittlung des Liquidationsgewinns oder -verlustes.

8. Steuerliche Abwicklung

Im Zuge der Liquidation müssen die Liquidatoren sämtliche steuerliche Pflichten erfüllen. Der steuerliche Liquidationsgewinn wird für die Periode beginnend mit dem Ende des Wirtschaftsjahres ermittelt, das der Auflösung unmittelbar davor liegt und läuft bis zur tatsächlichen Beendigung bzw. Verwertung des Vermögens. Die Besteuerungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist der Unterschied zwischen Abwicklungsendvermögen und Abwicklungsanfangsvermögen. Steuerlich sind Gewinnausschüttungen während des Abwicklungszeitraumes nicht mehr möglich - diese gelten als Akontierung auf die Liquidationsmasse. Erst wenn das Finanzamt bestätigt, dass steuerlich keine offenen Verpflichtungen bestehen, kann die Löschung der Gesellschaft erfolgen.

9. Antrag auf Löschung im Firmenbuch

Nach Abschluss aller Abwicklungsschritte stellen die Liquidatoren den Antrag auf Löschung der GmbH im Firmenbuch. Neben der Schlussbilanz und der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes ist anzugeben, wer die Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen übernimmt. Mit der Firmenbuchlöschung erlischt die Gesellschaft endgültig als juristische Person.

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Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.