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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

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  • Budget
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Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

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Feuerrote Vignette wird letzte Klebevignette


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Feuerrote Vignette wird letzte Klebevignette

Dezember 2025
Kategorien: Klienten-Info

Die feuerrote Autobahnvignette für das Jahr 2026 wird erwartungsgemäß teurer und ist auch das letzte Mal als Klebevignette verfügbar. Ab 2027 wird es nur noch die digitale Vignette geben. Die Vignettenpreise 2026 wurden um 2,9 % angepasst - im Einzelnen gelten für den Erwerb der Vignette für Kfz bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht folgende Preise (inkl. USt).

Vignettenpreise - einspurige und mehrspurige Kfz (aktueller Preis, Vorjahrespreis in Klammern)

Vignette

Einspurige Kfz

Mehrspurige Kfz

Jahresvignette

42,70 (41,50) €

106,80 (103,80) €

2-Monats-Vignette

12,80 (12,40) €

32,00 (31,10) €

10-Tages-Vignette

5,10 (4,90) €

12,80 (12,40) €

1-Tages-Vignette
(nur digital erhältlich)

3,80 (3,70) €

9,60 (9,30) €

Die 2026er-Vignette gilt von 1. Dezember 2025 bis 31. Jänner 2027.

Die "digitale Vignette", welche an das Kennzeichen gebunden ist, kann wiederum online (z.B. unter www.asfinag.at) oder über die ASFINAG-App erworben werden. Hinsichtlich Gültigkeitsdauer und Preise gibt es keinerlei Unterschiede zur analogen Version (sofern es eine analoge Version gibt). Die digitale Version bietet einige Vorteile wie orts- und zeitunabhängigen Erwerb der Vignette, keinen zusätzlichen Aufwand bei Scheibenbruch, kein aufwändiges Kleben und Kratzen sowie nur eine Vignette bei Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen.

Ebenso besteht die Möglichkeit eines Abos für die digitale Vignette - dies ermöglicht bis auf Widerruf die automatische Verlängerung der digitalen Jahresvignette. Für Konsumenten ist bei dem Kauf der digitalen Vignette (wenn es sich nicht um ein Abo handelt) nochmals darauf hinzuweisen, dass die digitale Vignette (2-Monats und Jahresvignette) grundsätzlich erst am 18. Tag nach dem Online-Kauf gültig wird. Diese Frist gilt übrigens nicht, wenn die digitale Vignette an einem ÖAMTC-Stützpunkt erworben wird.

Bild: © Adobe Stock - Timon

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.