DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
- Investitionsentscheidungen
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Aktiv
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Steuern
- Buchhaltung
- Lohn-Gehaltsverrechnung
- Jahresabschluss
- Rechtsformgestaltung
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- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Weiterbildungszeit ab 2026
Als Nachfolgemodell zur "Bildungskarenz" (Weiterbildungsgeld) kommt es im Rahmen der neuen Weiterbildungszeit ab 1.1.2026 zu Änderungen und vor allem Verschärfungen. Vorgesehen - die finale Umsetzung bleibt noch abzuwarten - sind höhere zeitliche und inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung (mindestens 20 Wochenstunden bzw. 20 ECTS bzw. 16 bei Kinderbetreuung bis zum 7. Lebensjahr), eine stärkere Kontrolle, Erfolgsnachweise und Meldepflichten sowie Rückforderungsmöglichkeiten. Vorgesehen ist etwa eine verstärkte Anwesenheitsverpflichtung in Form von Bildungsveranstaltungen im Seminar-Stil (Präsenz und Live-Online). Teilnahmebestätigungen müssen verpflichtend beigebracht werden, da ansonsten die Förderung zurückgezahlt werden muss.
Vorausgesetzt für die Inanspruchnahme der Weiterbildungszeit werden etwa 12 Monate (in den letzten 24 Monaten) ununterbrochene arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung vor Inanspruchnahme der Weiterbildungszeit, wobei Zeiten des Kinderbetreuungsgeldes (Elternkarenz) unmittelbar davor ausgeschlossen sind (es müssen mindestens 26 Wochen Beschäftigung dazwischen liegen). Die in der Vergangenheit oftmalige Praxis der Verlängerung der Elternkarenz durch eine geförderte Weiterbildung wird dadurch verhindert.
Verglichen mit der Bildungskarenz ist neu, dass sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligen soll. Bei einem Bruttoentgelt ab der Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage (für 2026 beträgt die Höchstbeitragsgrundlage 6.930 €) muss der Arbeitgeber 15 % der Weiterbildungsbeihilfe übernehmen, wodurch sich der AMS-Beitrag entsprechend verringert. Der Arbeitgeberzuschuss ist steuerfrei und die diesbezüglichen Sozialversicherungsbeiträge werden vom AMS getragen. Überdies soll die Beihilfe (es besteht kein Rechtsanspruch darauf) einkommensabhängig gestaffelt sein. Sie orientiert sich dabei am Fachkräftestipendium, welches für das Jahr 2025 mindestens 40,40 € beträgt und ist auf maximal 67,94 € pro Tag begrenzt. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.