DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
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Steuerliche Neuerungen in Deutschland
Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (Investitionssofortprogramm 2025) wurde im Sommer ein milliardenschweres steuerliches Entlastungspaket umgesetzt, das kurzfristig unternehmerische Investitionen ankurbeln soll und langfristig die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland verbessern soll. Überdies sollte für die Unternehmen Planungssicherheit für die kommenden Jahre erreicht werden. Ausgewählte Maßnahmen - Ähnlichkeiten zu Österreich sind jedenfalls zu erkennen - sind nachfolgend im Überblick dargestellt.
Degressive Abschreibung bis 30 %
Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung (AfA) für Investitionen (zwischen 1.7.2025 und 31.12.2027) in bewegliche Anlagegüter führt zu einer degressiven AfA von bis zu 30 % pro Jahr (anstelle der linearen AfA). Die 30 % gelten im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung - in den Folgejahren beträgt die AfA bis zu 30 % des jeweiligen Restbuchwerts. Die degressive AfA ist nur für bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wie etwa Maschinen und technische Anlagen zulässig, nicht jedoch für Gebäude oder immaterielle Wirtschaftsgüter.
Förderung von Elektromobilität
Eine besondere Abschreibungsmöglichkeit gibt es für reine Elektrofahrzeuge, die zwischen 1.7.2025 und 31.12.2027 neu angeschafft werden. Diese arithmetisch-degressive AfA mit gestaffelten Abschreibungssätzen über 6 Jahre sieht wie folgt aus.
| Jahr | Abschreibungssatz in % der Anschaffungskosten |
|---|---|
| Anschaffungsjahr | 75 % |
| Jahr 2 | 10 % |
| Jahr 3 | 5 % |
| Jahr 4 | 5 % |
| Jahr 5 | 3 % |
| Jahr 6 | 2 % |
Die besondere steuerliche Förderung gilt für alle rein elektrisch betriebenen Fahrzeuge des Betriebsvermögens (Pkw, E-Nutzfahrzeuge, Lkw, Busse) und soll einen Anreiz zur Flottenelektrifizierung bieten. Überdies kommt es zu einer Verbesserung der steuerlichen Behandlung von elektrischen Dienstwägen in der Lohnverrechnung.
Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes
Aktuell beträgt die nominelle Körperschaftsteuer in Deutschland 15 %, wobei es unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags von 5,5 % sowie eines durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatzes von 400 % zu einer Gesamtsteuerbelastung von knapp 30 % kommt. Der nominelle Körperschaftsteuersatz wird abgesenkt und verläuft in den nächsten Jahren wie in der Tabelle dargestellt.
| Jahr | Körperschaftsteuersatz |
|---|---|
| Bis 2027 | 15 % |
| 2028 | 14 % |
| 2029 | 13 % |
| 2030 | 12 % |
| 2031 | 11 % |
| 2032 | 10 % |
Steuerbegünstigung für einbehaltene Gewinne
Einzelunternehmen und Personengesellschaften können schon länger von einem ermäßigten festen Steuersatz auf thesaurierte (nicht entnommene) Gewinne profitieren - der anstelle des progressiven Tarifs zur Anwendung kommende Thesaurierungssteuersatz beträgt aktuell 28,25 %. Der ermäßigte Einkommensteuersatz für einbehaltene Gewinne wird nun - siehe in der Tabelle - an die schrittweise Körperschaftsteuersenkung gekoppelt, um die Belastungsneutralität zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften zu wahren.
| Jahr | Thesaurierungssteuersatz |
|---|---|
| Bis 2027 | 28,25 % |
| 2028 und 2029 | 27 % |
| 2030 und 2031 | 26 % |
| Ab 2032 | 25 % |
Forschungszulage - steuerliche F&E-Förderung
Um Investitionen in Forschung & Entwicklung anzukurbeln, wird die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage ab 1.1.2026 erhöht. Die maximal berücksichtigungsfähigen Aufwendungen pro Unternehmen steigen von 10 Mio. € auf 12 Mio. € pro Jahr. Überdies wird das Verfahren vereinfacht und der Förderkatalog erweitert.
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.