DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
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Steuern
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Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
"Energiekostenpauschale 2" bis 8. August 2024 beantragen
Mittels Energiekostenpauschale für Unternehmen 2 (Energiekostenpauschale 2) sollen Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten unterstützt werden (siehe bereits Beitrag aus dem Mai 2023). Dem Namen entsprechend handelt es sich dabei um eine Pauschalförderung, die in Abhängigkeit von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet wird. Im Fokus der Förderung - sie erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU - liegen entsprechende Unternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 €.
Zu beachten ist, dass die Anträge für die Energiekostenpauschale 2 für die Energiekosten des Jahres 2023 noch bis 8. August 2024 12:00 (MEZ), möglich sind! Dadurch soll eine Abfederung der Kostenbelastung von Unternehmen aufgrund steigender Energiepreise des Jahres 2023 erreicht werden - umgesetzt wiederum in Form von nicht rückzahlbaren Pauschalzuschüssen als Einmalzahlung.
Wichtige Parameter für die Ermittlung des Zuschusses sind der förderungsfähige Zeitraum und die förderungsfähigen Kosten. Beim Zeitraum besteht das Wahlrecht zwischen den Förderungsperioden 1.1.2023 bis 31.12.2023, 1.1.2023 bis 30.6.2023 sowie 1.7.2023 bis 31.12.2023 - es kann jedoch nur eine Pauschalförderung für einen bestimmten Zeitraum gewählt werden. Die förderungsfähigen Kosten als wichtiger Bestandteil der Förderung sind die aufgrund von Statistiken und Wirtschaftsmodellen errechneten fiktiven durchschnittlichen gesamten Mehraufwendungen für Strom, Erdgas, Benzin und Diesel, Heizöl, Hackschnitzel oder auch Holzpellets, Wärme, Kälte und Dampf der Unternehmen der förderungsfähigen Branchen. Ebenso spielt die Umsatzklasse eine Rolle, wobei hier zwischen 10.000 € bis 35.000 € (Stufe 1), 35.000,01 € bis 99.999,99 € (Stufe 2), 100.000 € bis 199.999,99 € (Stufe 3), 200.000,00 € bis 299.999,99 € (Stufe 4) und 300.000,00 € bis 400.000,00 € unterschieden wird (Selbsteinordnung durch das antragstellende Unternehmen).
Ob ein Unternehmen antragsberechtigt ist, kann über den Branchencheck auf www.energiekostenpauschale.at abgeklärt werden (anhand des ÖNACE-Codes). Neben den Umsatzgrenzen ist vor allem wichtig, dass es ein in Österreich ansässiges Unternehmen ist, das gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig ist. Ausgenommen sind im Umkehrschluss etwa Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- oder Versicherungswesen, freie Berufe usw. Eine weitere Begrenzung liegt darin, dass für denselben Zeitraum nicht gleichzeitig die Energiekostenpauschale 2 und der Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen 2 gewährt werden kann. Ansuchen auf Förderungen sind unter Verwendung des Unternehmensserviceportals (USP) möglich.
Bei erfolgreichem Antrag beträgt die Zuschusshöhe der Förderung
- für den Zeitraum 1.1.2023 bis 30.6.2023 mindestens 167,5 € und maximal 1.342,5 €;
- für den Zeitraum 1.7.2023 bis 31.12.2023 mindestens 167,5 € und maximal 1.342,5 € und
- für den Zeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023 mindestens 335 € und maximal 2.685 €.
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.