DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
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Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Energiekostenzuschuss soll auf 2023 ausgedehnt werden
Erfreuliche Nachrichten hat es Ende Dezember 2022 für energieintensive Unternehmen gegeben, da der Energiekostenzuschuss (siehe dazu auch den Beitrag aus dem Dezember 2022) bis Ende 2022 verlängert werden soll und sogar auf das Jahr 2023 ausgedehnt werden soll. Damit soll die österreichische Wirtschaft und Industrie und die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen unterstützt werden, mitunter auch vor dem Hintergrund der deutschen "Gas- und Strompreisbremse". Der "Energiekostenzuschuss 1" mit dem ursprünglichen Förderzeitraum Februar bis September 2022 soll bis Ende Dezember 2022 verlängert werden - dabei ist für den Förderzeitraum 4. Quartal 2022 eine eigene Antragsphase vorgesehen. In dem 4. Quartal 2022 soll die Förderung von Dampf in der ersten Stufe nunmehr neu hinzukommen.
Aufgrund der anhaltend hohen Energiekosten soll mittels "Energiekostenzuschuss 2" die Unterstützung für Unternehmen für das ganze Jahr 2023 (Förderzeitraum ist daher von 1.1. bis 31.12.2023) - mit adaptierten Antragsbedingungen - fortgesetzt werden. Vorgesehen sind Förderungen zwischen 3.000 € und 150 Mio. € pro Unternehmen, wobei die Höhe der Förderung in fünf Förderstufen gestaffelt ist. Bei den ersten beiden Stufen bis zur Fördersumme von 4 Mio. € soll kein Nachweis einer Mindestenergieintensität notwendig sein. In den höheren Förderstufen sind gewisse Einschränkungen vorgesehen, beispielsweise bzgl. der Gewinne oder bei Bonuszahlungen und Dividenden der förderempfangenden Unternehmen. Eine weitere Förderbedingung soll eine Beschäftigungsgarantie bis Ende 2024 sein.
Die Förderintensität soll in Stufe 1 von 30 auf 60 % verdoppelt werden und in Stufe 2 von 30 auf 50 % erhöht werden. Im Detail sollen die einzelnen Förderstufen des Energiekostenzuschusses 2 wie folgt ausgestaltet sein.
Stufe | Unter- und Obergrenze | Energieintensität | Förderintensität | Berechnungsformel | Verbrauchsmenge |
1 | 3.000 - 2 Mio. | 0 % | 60 % | Förderung der Mehrkosten | 100 % von 2021 |
2 | 2 Mio. - 4 Mio. | 0 % | 50 % | Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises | 70 % von 2021 |
3 | 4 Mio. - 50 Mio. | 3 % auf 2021 oder | 65 % | Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises | 70 % von 2021 |
4 | 50 Mio. - 150 Mio. | 3 % auf 2021 oder | 80 % | Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises | 70 % von 2021 |
5 (neu) | 4 Mio. - 100 Mio. | 0 % | 40 % | Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises | 70 % von 2021 |
Hinsichtlich der Energiearten i.Z.m. dem Verbrauch sind in den Stufen 2 bis 5 jeweils Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme) vorgesehen. In Stufe 1 umfassen die Energiearten Treibstoff, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme), Dampf, Heizöl etc.
Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
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Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.