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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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Unbare Entnahme bei Umgründung im Lichte der Steuerreform 2005


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Unbare Entnahme bei Umgründung im Lichte der Steuerreform 2005

Oktober 2004
Kategorien: Klienten-Info

Die bisher in Teilen der Fachliteratur als Steuermissbrauch gebrandmarkte Institution der unbaren Entnahme gem. § 16 Abs. 5 Umgründungssteuergesetz unterliegt laut einer neuen Publikation (ÖStZ 2004/675 S 310) einem Paradigmenwechsel.

An Hand profunder Kalkulation wird dort nämlich der Steuervorteil auf Basis des geltenden Steuerrechts nur mit 0,1 % des Nominalbetrages der unbaren Entnahme ermittelt. Auf Grund der Steuerreform 2005 wandelt sich dieser Vorteil in einen Nachteil zugunsten des Fiskus in der Höhe von 1,23 % der unbaren Entnahme. Der Autor führt dies einerseits auf das Steigen der Attraktivität der Alternativanlagen in Folge geringer Ausschüttungsbelastung zurück, andererseits falle die Steuerbelastung durch die Zinsenerträge weniger ins Gewicht, womit der Nettoverzicht auf Ausschüttung größer werde.

Weiterhin aufrecht bleibt der warnende Hinweis auf die latente Steuerbelastung bei umgründungsbedingten negativen Anschaffungskosten, welche in der Klienten-Info März 2002 ausführlich dargestellt worden ist. Die durch unbare Entnahmen (Passivpost in der Einbringungsbilanz) entstandenen steuerlichen negativen Anschaffungskosten des Ges.m.b.H.-Anteiles erhöhen nämlich nicht nur den Veräußerungsgewinn bei Anteilsverkauf durch den Gesellschafter, sondern auch den Liquidationsgewinn, selbst dann, wenn für die Anteile kein Verkaufserlös mehr erzielbar ist. Diese "Hypothek" wird sogar auf die Erben sowie Geschenknehmer übertragen. Bei Umgründungen ist daher diesbezüglich erhöhte Sorgfalt geboten und genau zu prüfen, ob der vordergründig erhoffte Vorteil nicht zur Mausefalle mutiert.

Bild: © ki33 - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.