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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
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Automatische Verlängerung von Abgabenstundungen bis Ende Juni


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Automatische Verlängerung von Abgabenstundungen bis Ende Juni

April 2021
Kategorien: Klienten-Info

COVID-19 bedingt ist es durch das 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz zu einer Verlängerung von Abgabenstundungen bis Ende Juni 2021 gekommen. In einer BMF-Auskunft wurde nunmehr klargestellt, wie diese Erleichterung für betroffene Steuerpflichtige möglichst unbürokratisch umgesetzt wird. Dabei kann zwischen den folgenden Szenarien unterschieden werden.

  • Bereits bestehende Stundungen werden bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Zusätzlich werden all jene Abgaben, die bis zum 31. Mai 2021 fällig werden, in diese Stundungen miteinbezogen, indem von Gesetzes wegen der 30. Juni 2021 als Zahlungstermin festgelegt wird. Wurde beispielsweise Mitte Februar 2021 die Stundung aller Abgabenschuldigkeiten eines Steuerpflichtigen bis zum 31. März 2021 bewilligt, so wird diese Stundung nunmehr automatisch bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Dies gilt auch für alle zwischenzeitlich anfallenden laufenden Abgaben – die Verlängerung bewilligter Stundungen ist in FinanzOnline ersichtlich.
  • Von der Vereinfachung profitieren auch jene Abgabenpflichtigen, die bislang keine Abgabenstundung beantragt haben und nunmehr (d.h. seit 1. Oktober 2020) eine vereinfachte Antragstellung durchführen können. Wird also bis spätestens 31. Mai 2021 erstmals eine Stundung beantragt, so wird diese automatisch bis zum 30. Juni 2021 gewährt. Außerdem haben alle ab der Bewilligung der Stundung hinzukommenden Abgaben, die zwischen 1. Oktober 2020 und 31. Mai 2021 fällig werden, ebenfalls den 30. Juni 2021 als Zahlungstermin.

Bild: © Adobe Stock - studio v-zwoelf

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.