DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
- Investitionsentscheidungen
- Finanzierungsentscheidungen
- Unternehmensberatung
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensnachfolge
- Liquidation
Aktiv
- Laufende Analyse
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- Budget
- Interaktive Zusammenarbeit
Steuern
- Buchhaltung
- Lohn-Gehaltsverrechnung
- Jahresabschluss
- Rechtsformgestaltung
- Umgründung
- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Aufwendungen für ein ordentliches Universitätsstudium
Berufstätige Studierende eines ordentlichen Universitätsstudiums können heuer erstmalig bei der Arbeitnehmerveranlagung 2004 die Studiengebühren idHv € 363,36 je Semester steuermindernd ansetzen.
Studierende an Fachhochschulen können darüber hinaus auch alle Aus- und Fortbildungskosten (wie z.B. Literatur), die im Zusammenhang mit ihrem berufsbezogenen Studium stehen, steuerlich geltend machen.
Der VfGH hat am 15. Juni 2004 (G8-10/04) diese Ungleichbehandlung zwischen berufstätigen Studierenden eines ordentlichen Universitätsstudiums und einer Fachhochschule als verfassungswidrig erkannt. Das Urteil betrifft allerdings lediglich die Rechtslage bis Ende 2002.
Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 2004 gilt deshalb die (noch) nicht aufgehobene aktuelle Rechtslage. Da aber durch eine neuerliche Anrufung des VfGH damit zu rechnen ist, dass diese ebenfalls als gleichheits- und damit verfassungswidrig anerkannt wird, empfiehlt es sich, alle Aufwendungen - analog den Bestimmungen für Studierende an Fachhochschulen - geltend zu machen.
Als berufstätige Studierende gelten auch jene, die lediglich Einkünfte aus Hilfstätigkeiten oder Ferialjobs beziehen. Die Tätigkeit muss nicht im Zusammenhang mit dem Studium stehen. Studenten erhalten unter www.oeh.ac.at weiterführende Hinweise.
Bild: © stokkete - Fotolia
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.