DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
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Steuern
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- Vertretung vor Abgabenbehörden
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Coronavirus: Nachbesserungen im Härtefall-Fonds: Comeback-Bonus und höhere Mindestförderung für Selbständige
Der Härtefall-Fonds ist eine Förderung der Bundesregierung für Selbständige. Mit dem Förder-Instrument sollen Unternehmerinnen und Unternehmer in der Corona-Krise Unterstützung für ihre persönlichen Lebenshaltungskosten bekommen. Am 27. Mai wurde eine weitere Nachbesserung des Härtefall-Fonds angekündigt. Der Begutachtungszeitraum wird erneut ausgeweitet und es wird einen Comeback-Bonus von 500 Euro pro Monat geben. Bei Minimalbeträgen wird überdies der Mindestförderbetrag automatisch auf 500 Euro aufgestockt.
Die wichtigsten Eckpunkte:
- Förderhöhe wird durch einen Comeback-Bonus deutlich erhöht
Keine Förderung mehr unter 1.000 Euro monatlich
- Förderdauer wird von drei auf sechs Monate erhöht
Betrachtungszeitraum wird bis Mitte Dezember ausgedehnt
- Geringfügig unternehmerisch tätige Pensionisten künftig antragsberechtigt
SV aus eigener beruflicher Tätigkeit nicht mehr Voraussetzung
Die Nachbesserungen im Detail:
- Alle Auszahlungsbeträge der Phase 2, die wegen der 2.000-Euro-Obergrenze unter 500 Euro lagen, werden auf 500 Euro aufgerundet.
Bisher gab es bei Vorliegen von eigenen unternehmerischen Einkünften und/oder Nebeneinkünften und/oder Leistungen aus einem Versicherungsanspruch durch die Gesamtdeckelung mit 2.000 Euro Förderbeträge von unter 500 Euro. Diese Beträge werden auf 500 Euro aufgerundet.
Diese Aufrundung erfolgt automatisch. Für alle bereits abgerechneten Förderfälle wird der Differenzbetrag im Laufe der nächsten Woche automatisiert nachbezahlt. - Einführung eines zusätzlichen Comeback-Bonus in Höhe von 500 Euro pro Beobachtungszeitraum
Bisher lag der Mindestförderbetrag (mit Ausnahme der zuvor angeführten Fälle) bei 500 Euro pro Monat. Künftig wird bei grundsätzlich gegebenem Förderanspruch durch den zusätzlichen Comeback-Bonus von 500 Euro kein Förderbetrag mehr unter 1.000 Euro monatlich liegen können.
Der Comeback-Bonus wird an alle Förderwerber, deren Förderungen in der Phase 2 bereits abgerechnet wurden, automatisiert nachbezahlt.
- Die Anzahl der förderbaren Monate wird von drei auf sechs erhöht und der Betrachtungszeitraum von sechs auf neun Monate (16.3. - 15.12.) verlängert.
Bisher konnten innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten (16.3. - 15.6.) jene drei Monate mit den höchsten Einnahmenausfällen ausgewählt und gefördert werden. Künftig werden innerhalb von neun Monaten sechs Monate gefördert.
- Geringfügig unternehmerisch tätige Pensionisten sind künftig antragsberechtigt.
Bisher war nur förderbar, wer zum Antragszeitpunkt eine „Sozialversicherung aus eigener beruflicher Tätigkeit“ aufweisen konnte. Dadurch waren geringfügig unternehmerisch tätige Pensionisten nicht antragsberechtigt. Hier wird künftig nur noch generell auf das Vorhandensein einer Sozialversicherung (auch als Pensionist) abgestellt.
Quellen und weitere Infos WKO:
https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html
https://news.wko.at/news/oesterreich/Nachbesserungen-im-Haertefall-Fonds:-Comeback-Bonus-und-h.html
Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.