DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
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Steuern
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Verschärfung der Spekulationsbesteuerung von Fremdwährungsdarlehen
Fremdwährungskredite locken mit geringen Zinsen und der Möglichkeit, im Falle einer günstigen Wechselkursentwicklung Währungsgewinne zu erzielen. Aus diesem Grund nehmen auch immer mehr Privatpersonen Fremdwährungskredite in Anspruch.
Sofern Wechselkursgewinne binnen eines Jahres (Spekulationsfrist) - z.B. durch Konvertierung in eine andere Währung - realisiert werden, stellt sich die Frage nach der steuerlichen Behandlung. Die Konvertierung einer Fremdwährungsschuld im Privatvermögen führte nach der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung (Rz 6624a der EStR) nur dann zu steuerpflichtigen Spekulationseinkünften, wenn binnen eines Jahres die Konvertierung in Euro oder in eine über fixe Wechselkurse zum Euro gleichgeschaltete Währung erfolgte. Mangels Zufluss eines Kursvorteils löste bislang eine Konvertierung in eine zum Euro wechselkurslabile Währung keine Steuerpflicht aus.
Nach nunmehr geänderter Auffassung der Finanzverwaltung (um eine Gleichbehandlung mit betrieblichen Einkünften sicherzustellen) soll jedoch auch bei wechselkurslabilen Währungen im Konvertierungszeitpunkt eine definitive Realisierung des Kursgewinnes feststehen, so dass ein steuerpflichtiger Spekulationsgewinn vorliegt. Bei Überschreiten der jährlichen Freigrenze von insgesamt € 440,- können daher binnen eines Jahres realisierte Konvertierungsgewinne einer bis zu 50%igen Steuerbelastung unterliegen. Ein Ausgleich der Spekulationseinkünfte mit anderen Einkünften ist dabei nicht möglich; es besteht lediglich eine Ausgleichsmöglichkeit mit anderen Verlusten aus Spekulationsgeschäften. Es sollte daher jedenfalls darauf geachtet werden, dass eine Konvertierung der Fremdwährungsschuld - nach Möglichkeit - außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgt.
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.