DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
- Investitionsentscheidungen
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Aktiv
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Steuern
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- Jahresabschluss
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- Internationale Steuerberatung
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- Vertretung vor Abgabenbehörden
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Inländische Besteuerung ausländischer Einkünfte/Verlustverwertung
Das Steuerreformgesetz 2005 regelt in § 2 Abs. 6 EStG die Besteuerung ausländischer Einkünfte in Österreich wie folgt:
- Die Ermittlung der Einkünfte hat nach dem österreichischen Einkommensteuergesetz zu erfolgen.
- Die Gewinnermittlungsart orientiert sich nach den Grundsätzen, die anzuwenden wären, wenn der Betrieb sich im Inland befände. Ermittelt der ausländische Betrieb den Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr, ist dieses auch für die inländische Gewinnermittlung maßgebend. Für eine Betriebsstätte gelten die gleichen Regeln wie für den Gesamtbetrieb. Stimmen die Wirtschaftsjahre der inländischen und ausländischen Betriebsstätte nicht überein, ist der Gewinn der ausländischen Betriebsstätte nach dem Wirtschaftsjahr der inländischen Betriebsstätte zu ermitteln.
Anteile eines unbeschränkt Steuerpflichtigen an einer ausländischen Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) sind als ausländischer Betrieb bzw. bei Zugehörigkeit des Anteils zu einer inländischen Betriebsstätte als ausländische Betriebsstätte zu behandeln.
:: Auslandsverluste
Im Ausland nicht berücksichtigte Verluste sind im Inland abzugsfähig. Werden diese Verluste aber danach im Ausland berücksichtigt oder besteht die Möglichkeit der Berücksichtigung im Ausland, erhöhen die im Inland angesetzten Verluste im Jahr dieser Berücksichtigung die inländischen Einkünfte.
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© DI VALENTINO Steuerberatung GmbH | Klienten-Info
Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.