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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Kosten für eine Kreditkarte nicht als Werbungskosten abzugsfähig

Oktober 2019
Kategorien: Klienten-Info

Die steuerliche Anerkennung von Werbungskosten ist immer dann besonders heikel, wenn die private und die berufliche Veranlassung eng miteinander verbunden sind. Das BFG hatte sich (GZ RV/7100110/2014 vom 27.3.2019) mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen, in dem ein Arbeitnehmer eine Kreditkarte überwiegend für berufliche Zwecke nutzte (beispielsweise um Hotels und Restaurants auf Dienstreisen im Ausland zu bezahlen) und die damit zusammenhängenden Kreditkartengebühren als Werbungskosten geltend machen wollte. Mit dieser zweiten Kreditkarte - er verwendete sie aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nur für berufliche Zwecke - streckte der Arbeitnehmer die Spesen vor und erhielt sie dann am Monatsende von seinem Arbeitgeber rückerstattet.

Das BFG betonte in seiner Entscheidung, dass eine Kreditkarte grundsätzlich privat oder beruflich verwendet werden könne. Sofern Aufwendungen sowohl durch die Berufsausübung als auch durch die Lebensführung bedingt sind, stellen sie jedoch keine Werbungskosten dar. Von diesem Aufteilungsverbot könne nur dann abgegangen werden, wenn die Aufwendungen oder Ausgaben nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind. Im konkreten Fall konnte jedoch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass die für berufliche Zwecke angedachte Kreditkarte ausschließlich im Zusammenhang mit dem Job verwendet worden ist. Eine stichprobenweise Überprüfung der Kreditkartenabrechnung zeigte nämlich, dass von fünf Positionen zwei privat veranlasst waren (Einkauf im Outlet-Center sowie die Bezahlung einer Lotterierechnung) und diese zweimalige private Verwendung auch noch an unterschiedlichen Tagen erfolgt ist. Dies spricht auch gegen eine ausnahmsweise Verwendung der "beruflich gewidmeten Kreditkarte" weil gerade die für private Zwecke gedachte Kreditkarte nicht bei der Hand war. Da somit die Kreditkarte bloß überwiegend für berufliche Zwecke eingesetzt wurde, können die Kreditkartengebühren nicht als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.

Bild: © Mikael Damkier - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.