DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
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Schadenersatzzahlungen als Werbungskosten?
Ein Geschäftsführer einer GmbH hatte "im Alleingang" eine Bank damit beauftragt, einem langjährigen Lieferanten eine Bankgarantie auszustellen, obwohl er hierfür im Innenverhältnis die Zustimmung des Beirats und der Generalversammlung der GmbH benötigt hätte. Daraufhin hatte die Gesellschaft gegenüber dem Geschäftsführer Schadenersatzforderungen in Höhe von 990.000 € geltend gemacht, welche der Geschäftsführer zu bezahlen hatte. In seiner Steuererklärung führte er diese Kosten als Werbungskosten an. Das Finanzamt versagte vorerst die Abzugsfähigkeit dieser Werbungskosten mit der Begründung, dass es sich um eine bewusst gewollte Entscheidung des Geschäftsführers handelte, die der privaten Sphäre zuzuordnen sei. Zudem wären mit der Ausstellung der Garantieerklärung keine Geschäfte verbunden gewesen, die zu Einnahmen der Gesellschaft hätten führen können.
Dieser Sachverhalt wurde vom VwGH (GZ Ra 2019/15/0063 vom 27.6.2019) entschieden, welcher klarstellte, dass Schadenersatzzahlungen zu Werbungskosten führen, wenn sie der betrieblichen Sphäre zuzurechnen sind. Eine Zuordnung zur privaten Sphäre und somit keine Möglichkeit zur steuerlichen Berücksichtigung von Werbungskosten wird sich vor allem dann ergeben, wenn das pflichtwidrige Verhalten gesetzt wurde, um sich selbst oder einem Nahestehenden unrechtmäßig Vorteile zu verschaffen. Eine private Bereicherung konnte im vorliegenden Fall jedoch nicht festgestellt werden. Somit wurden die Schadenersatzzahlungen als Werbungskosten anerkannt. Der VwGH führte zudem aus, dass eine Prüfung, ob Werbungskosten in diesem Zusammenhang der betrieblichen Sphäre zuzuordnen seien, nur für Schadenersatzzahlungen notwendig ist.
Übrigens entfällt für Strafen diese Prüfung, da hier das Gesetz ein ausdrückliches Abzugsverbot in § 20 Abs. 1 Z 5 EStG vorgesehen hat. Etwas anderes gilt jedoch für Verfahrenskosten, welche auch dann abzugsfähig sein können, wenn die zur Last gelegte Tat zu einer Verurteilung geführt hat. Wichtig ist jedoch, dass die zur Last gelegte Handlung ausschließlich und unmittelbar aus der betrieblichen Tätigkeit heraus erklärbar und somit betrieblich veranlasst ist.
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Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.