DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
- Investitionsentscheidungen
- Finanzierungsentscheidungen
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Aktiv
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Steuern
- Buchhaltung
- Lohn-Gehaltsverrechnung
- Jahresabschluss
- Rechtsformgestaltung
- Umgründung
- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Wertberichtigung von Forderungen
Pauschale Wertberichtigungen zu Forderungen sind gemäß § 6 Z 2 a EStG nicht zulässig, selbst dann nicht, wenn diese auf Grund des kaufmännischen Vorsichtsprinzips handelsrechtlich geboten erscheinen. Dies gilt für Inlandsforderungen ab 1994 und für Auslandsforderungen ab 1996.
Der aus dem Wortlaut der Rz 2378 EStR 2000 - dass nämlich keine Bedenken bestehen Auslandsforderungen aus dem Titel eines politischen oder wirtschaftlichen Länderrisikos wertzuberichtigen - abgeleitete Schluss, es handle sich um die Möglichkeit einer Pauschalwertberichtigung, tritt das Einkommensteuerprotokoll 2002 entgegen. Darin wird klargestellt, dass eine derartige gruppenweise Wertberichtigung nur dann gestattet ist, wenn hinsichtlich der Einbringlichkeit tatsächliche Bedenken bestehen (z.B. schlechte Zahlungsmoral, fehlende Sicherheiten etc.). Letztlich handelt es sich auch in diesem Fall um eine Einzelwertberichtigung.
Publizierte Länderratings rechtfertigen für sich alleine demnach keine Wertberichtigung, es muss zusätzlich eine Konkretisierung der individuellen Schuldnerbonität hinzukommen. Wie aus dem aktuellen Länderrating von OKV Coface ersichtlich ist, besteht bei unseren Nachbarländern ein geringes Zahlungsausfall-Risiko. Die Stufe A ist durch geringes Risiko gekennzeichnet, die Stufen B bis D gelten als riskant.
| A1 | Österreich, Großbritannien, Spanien |
| A2 | Deutschland, Ungarn, Frankreich, Italien, Tschechien, Slowenien, Niederlande, Portugal |
| A3 | Malta, Zypern, Estland |
| A4 | Polen, Kroatien, Lettland, Litauen |
| B | Rumänien, Bulgarien, Russland |
Branchenbezogen besteht das größte Exportrisiko in den östlichen Nachbarländern im Großhandel, im Textilbereich bzw. der Bekleidungsindustrie, relative Sicherheit dagegen im Einzelhandel.
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.