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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Zurechnung von Einkünften einer Wohnungseigentumsgemeinschaft an die Wohnungseigentümer

Juni 2001

Das BMF führt in einer Anfragebeantwortung vom 21. Dezember 2000 betreffend die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Mieteinkünften von einem Handy-Betreiber, für die Anbringung eines Handy-Senders folgendes aus:

Die einzelnen Wohnungseigentümer erzielen Mieteinkünfte, die aber laut § 188 Abs. 4 BAO nicht einheitlich und gesondert festzustellen sind. Die Einnahmen sind vielmehr entsprechend dem Wohnungseigentumsanteil den einzelnen Wohnungseigentümern zuzurechnen. Eine Saldierung mit den Betriebskosten stellt eine Einkommensverwendung dar und hat keinen Einfluss auf die Höhe der steuerpflichtigen Mieteinkünfte. Die steuerliche Qualifikation der anteiligen Einnahmen beim einzelnen Wohnungseigentümer hängt von dessen Einkommensverhältnissen ab.

Praktische Auswirkung:

Der Hausverwalter muss in der Jahresabrechnung die auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Mieteinnahmen gesondert ausweisen und auf eine eventuelle Steuerpflicht aufmerksam machen. Hat der Wohnungseigentümer ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte, dann unterbleibt die Einkommensteuererklä-rungspflicht, wenn die anteiligen Mieteinkünfte unter S 10.000,- p.a. bleiben. Kompliziert wird die Angelegenheit, wenn mit den Einnahmen auch Ausgaben verbunden sind, wie das z.B. bei der Vermietung einer ehemaligen Hausbesorgerwohnung der Fall ist (z.B. Instandhaltungsarbeiten etc.) Wird der anteilige Mietertrag nicht an die Wohnungseigentümer ausbezahlt, sondern mit den laufenden Betriebskosten saldiert, ändert das nichts an der Steuerpflicht der Einnahmen. Der Wohnungseigentümer zahlt um den anteiligen Ertrag weniger Betriebskosten und lukriert auf diese Weise seinen Vorteil. Einfach ist die Abrechnung für die Hausverwaltung demnach nicht!

Bild: © Eisenhans - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.