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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

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Neue steuerliche Direktentlastungen für Diplomaten ab 1.1.2004


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Neue steuerliche Direktentlastungen für Diplomaten ab 1.1.2004

Mai 2004

Umsatzsteuer

:: Wohnungsmiete
Bei Vermietung eines Grundstücks besteht die Möglichkeit, die Umsatzsteuer frei zu belassen, ohne die Berechtigung zum Vorsteuerabzug zu verlieren. Voraussetzung hierfür ist die Antragstellung mittels Formular U 46 dem eine Bescheinigung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten (Organisationsnummer bzw. Legitimationskartennummer betreffend den Diplomatenstatus) beizulegen sind, sowie die Angabe der Mehrwertsteueridentifikationsnummer des Vermieters. Die Wärmelieferung durch den Vermieter ist auch umsatzsteuerfrei.

:: Lieferung von Kraftfahrzeugen
Umsatzsteuerfrei ist auch die Lieferung von Kraftfahrzeugen an in Österreich errichtete ausländische Vertretungsbehörden für den amtlichen Gebrauch, bzw. an Mitglieder der ausländischen Vertretungsbehörde für deren privaten Gebrauch mit einer Behaltefrist von 2 Jahren. Auch hier ist eine Bescheinigung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten erforderlich. Diese Bescheinigung ist zum Nachweis der Steuerfreiheit vom Unternehmer aufzubewahren. Für die Antragstellung ist das Formular U 45 aufgelegt. Die USt-Befreiung gilt auch für Gebrauchtwagen, aber nicht für geleaste KFZ.

Sonstige Steuervergütungen

Neben den o.a. neuen Direktentlastungen können Diplomaten (mit Formular U 43) und ausländische Vertretungsbehörden (mit Formular U 41) für Umsatzsteuer, Elektrizitäts- und Erdgasabgabe Vergütungsanträge einbringen. Die Vergütungen sind aber jährlich begrenzt; bei der Umsatzsteuer mit € 2.900,-, bei der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe mit je € 180,-. Neu ist eine Pauschalierungsmöglichkeit pro Monat mit € 100,- für Umsatzsteuer und je € 5,- für Elektrizitäts- und Erdgasabgabe. Die steuerliche Direktentlastung für Miete und KFZ steht auch bei der Pauschalierung zu.

Normverbrauchsabgabe

Analog zur Entlastung der Umsatzsteuer ist bei der Lieferung von Kraftfahrzeugen auch eine Direktentlastung von der NoVA vorgesehen, was auch für geleaste KFZ gilt.

Bild: © Francois Doisnel - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.