DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
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- Unternehmensgründung
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Steuern
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Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
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Letztmalige Steuerbegünstigungen in der Steuererklärung für 2003
:: Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses gem. § 11 EStG bei natürlichen Personen
Die seit dem Jahr 2000 bestehende Steuerbegünstigung, die wegen ihrer Kompliziertheit kaum in Anspruch genommen worden ist, steht ab 2004 nur mehr juristischen Personen zu. Die Zinssätze betragen: für 2002 4,9%, für 2001 6,2%, für 2002 5,5%, für 2003 4,9%.
Für natürliche Personen besteht als Ausgleich ab 2004 die Begünstigung des nichtentnommenen Gewinnes, deren Anwendung in der Praxis nicht minder kompliziert ist. Freiberufler sind von dieser Begünstigung ausgeschlossen.
Steuerliche Auswirkung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung:
- Bei juristischen Personen
Die Zinsen vom Eigenkapitalzuwachs sind als Betriebsausgaben abzugsfähig und mindern die Körperschaftssteuer in der Höhe von 34 %. Die Zinsen unterliegen als Sondergewinn der 25%igen Kest.
- Bei natürlichen Personen
Auch hier gilt das gleiche wie bei juristischen Personen. Der Steuerspareffekt ist umso höher, je höher die Steuerprogression ist.
:: Steuerfreie Auflösung von Abfertigungsrückstellungen und Wertpapierdeckung
- Die steuerfreie Auflösung der Abfertigungsrückstellungen ist letztmals im Jahre 2003 möglich. (TZ 3351 a ff EStR 2000).
Erfolgt keine Auflösung, reduziert sich das Ausmaß der Rückstellung auf 45% der fiktiven Abfertigungsansprüche. Für über 50jährige Mitarbeiter bleibt das Dotierungsausmaß mit 60% bestehen.
- Die Wertpapierdeckung wird beginnend mit 2003 jährlich um 1/5 abgesenkt, sodass für 2003 ein Deckungserfordernis von nurmehr 40% besteht. Laut RZ 3352 EStR 2000 muss aber für zum 31. Dezember 2003 aufgelöste Abfertigungsrückstellungen die Wertpapierdeckung zum 31. Dezember 2003 noch vorhanden sein und zwar in der Höhe von 40% des Rückstellungsbetrages zum 31. Dezember 2002. Wird die Abfertigungsrückstellung per 31. Dezember 2003 aufgelöst, entfällt per 31. Dezember 2004 die Wertpapierdeckung zur Gänze, wobei diese Wertpapiere bereits ab Beginn des Jahres 2004 verkauft werden können.
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.