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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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Kosten für eine Augenlaseroperation sind keine Werbungskosten


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Kosten für eine Augenlaseroperation sind keine Werbungskosten

Juni 2017
Kategorien: Klienten-Info , Ärzte-Info

Die Geltendmachung von Kosten, welche zwar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen, aber auch für die private Sphäre des Steuerpflichtigen Nutzen bringen, wird üblicherweise von der Finanzverwaltung kritisch hinterfragt. So auch im Falle einer Augenlaseroperation, welche Voraussetzung für die Aufnahme in den Polizeidienst war und deshalb die damit zusammenhängenden Kosten von der (späteren) Polizistin als Werbungskosten geltend gemacht werden wollten. Die mangelnde Privatveranlassung für die Operation wurde auch damit begründet, dass ihr die Fehlsichtigkeit vor dem beruflich motivierten Aufnahmeverfahren nie aufgefallen war und erstmals bei der polizeiärztlichen Untersuchung festgestellt wurde.

Das Bundesfinanzgericht betonte in seiner Entscheidung (GZ RV/5102231/2016 vom 28.4.2017), dass Aufwendungen im Zusammenhang mit Krankheiten nur dann als Werbungskosten in Betracht kommen, sofern es sich um typische Berufskrankheiten handelt oder sie auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen sind. Die Augenlaseroperation erfüllt diese Voraussetzungen auch deshalb nicht, weil die „Krankheit“ im Sinne der Fehlsichtigkeit bereits vor Antritt des Berufs behoben wurde und nicht durch den Beruf verursacht wurde. Wenngleich die Augenlaseroperation eine sachlich gerechtfertigte Voraussetzung für die Aufnahme in den Polizeidienst darstellen mag, so kommt die Korrektur der (mit 1,75 Dioptrie nicht nur geringfügigen) Fehlsichtigkeit – vergleichbar dem Tragen einer Brille – vor allem im privaten Bereich zum Tragen.

Immerhin können aber die Kosten i.Z.m. einer Augenlaseroperation als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden, sofern die Voraussetzungen (Außergewöhnlichkeit, Zwangsläufigkeit und wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit) erfüllt sind.

Bild: © Eisenhans - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.