DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
- Investitionsentscheidungen
- Finanzierungsentscheidungen
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Aktiv
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Steuern
- Buchhaltung
- Lohn-Gehaltsverrechnung
- Jahresabschluss
- Rechtsformgestaltung
- Umgründung
- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Due-Diligence-Kosten
In der KI 03/16 haben wir darüber berichtet, dass das BFG Due-Diligence-Kosten, die vor dem Kauf einer Beteiligung angefallen sind, als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben qualifiziert hat. Gegen diese Entscheidung hat die Finanzverwaltung eine Amtsbeschwerde eingebracht, sodass nun der Verwaltungsgerichtshof am Zug war. Nach Auffassung des VwGH (GZ Ro 2016/15/0006 vom 23.2.2017) ist der Zeitpunkt der Kaufentscheidung maßgeblich. Sofern die Kaufentscheidung noch nicht gefallen ist, sind die Due-Diligence-Kosten sofort abzugsfähig - anderenfalls müssen diese als Anschaffungsnebenkosten auf den Kaufpreis der Beteiligung aktiviert werden.
Der „Zeitpunkt der Kaufentscheidung“ ist nicht immer ganz einfach bestimmbar. Das Höchstgericht geht aber bei Vorliegen eines „Letter of Intent“ schon von einer stattgefundenen Kaufentscheidung aus, selbst wenn zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal die Höhe des Kaufpreises feststeht. Argumentiert wird diese Beurteilung damit, dass mit dem „Letter of Intent“ der Erwerber bereits seine Absicht kundgetan hat, eine konkret definierte Gesellschaft in einem bestimmten Zeitraum zu erwerben. Die daran anschließende Due-Diligence dient dann nur mehr der Bestimmung des Kaufpreises und die damit zusammenhängenden Kosten stellen Anschaffungsnebenkosten dar.
Um die steuerliche Abzugsfähigkeit von Due-Diligence-Kosten sicherzustellen, ist auf die Dokumentation und den Nachweis zu achten, dass die Grundsatzentscheidung zum Kauf der Beteiligung erst nach der Durchführung der Due-Diligence getroffen wurde.
Bild: © Kurt Kleemann - Fotolia
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.