DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
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Aktiv
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Steuern
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- Jahresabschluss
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- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld für Geburten ab dem 1. März 2017
Für vor dem Umstellungsstichtag geborene Kinder bleiben die bisherigen Regelungen zum Kinderbetreuungsgeld unverändert. Für Neugeburten gilt dann aber, dass die derzeitigen vier Pauschalvarianten in ein „Kinderbetreuungsgeldkonto“ umgewandelt werden. Das einkommensabhängige Kindergeld bleibt bestehen. Die Bezugsdauer als Konto kann innerhalb eines vorgegebenen Rahmens von 365 Tagen bis zu 851 Tagen (28 Monate) ab der Geburt für einen Elternteil bzw. von 456 Tagen (15 Monate) bis 1.063 Tagen (35 Monate) bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile flexibel gewählt werden. Bei der Variante mit 365 Tagen beträgt das Kinderbetreuungsgeld 33,88 € täglich, in der längsten Variante 14,53 € täglich. Generell gilt dabei, dass je länger die frei gewählte Bezugsdauer ausfällt, desto geringer der Tagessatz ist und umgekehrt.
Bei annähernd gleicher Aufteilung zwischen den Elternteilen (50:50 bis 60:40) gebührt ein Partnerschaftsbonus in Höhe einer Einmalzahlung von 500 € je Elternteil. Grundsätzlich müssen sich die Eltern bei der erstmaligen Antragstellung auf eine Anspruchsdauer einigen (eine einmalige nachträgliche Änderung ist aber unter bestimmten Bedingungen möglich). Neu ist die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs durch beide Elternteile für die Dauer von bis zu 31 Tagen anlässlich des erstmaligen Wechsels, wobei sich die Gesamtanspruchsdauer um diese Tage reduziert. Die Zuverdienstgrenze liegt bei 6.800 € pro Kalenderjahr.
Für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen und ihre Erwerbstätigkeit (im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber) unterbrechen, gibt es einen “Familienzeitbonus” in Höhe von 22,60 € täglich (allerdings mit Anrechnung, wenn der Vater später ein Kinderbetreuungsgeld bezieht). Der Familienzeitbonus ist innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von 28 bis 31 Tagen und längstens bis 91 Tage nach der Geburt zu nutzen. Trotz Unterbrechung der Erwerbstätigkeit besteht weiterhin eine Kranken- und Pensionsversicherung.
Bild: © Kurt Kleemann - Fotolia
© DI VALENTINO Steuerberatung GmbH | Klienten-Info
Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.