DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
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Steuern
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Entgeltliche Übertragung der Patientenkartei als sonstige Leistung
Wir haben Sie bereits vor zwei Jahren über die umsatzsteuerliche Behandlung einer entgeltlichen Überlassung einer Patientenkartei informiert (siehe KI 06/14). Bereits damals hat das BFG geurteilt, dass die Übertragung einer Patientenkartei eine sonstige Leistung und keine Lieferung darstellt. In einem Fall, den das BFG unlängst (GZ RV/5100368/2016 vom 31.3.2016) zu beurteilen hatte, stand erneut die Frage im Raum, ob die entgeltliche Überlassung einer Patientenkartei eines Lungenfacharztes eine Lieferung oder eine sonstige Leistung darstellt. Nach Ansicht des Beschwerdeführers handle es sich bei der Übertragung der Patientenkartei um eine Lieferung, die nach § 6 Abs. 1 Z 26 UStG von der Umsatzsteuer befreit sei, da der Arzt keinen Vorsteuerabzug vornehmen konnte und den Gegenstand ausschließlich für seine Tätigkeit als Arzt verwendet hat.
Das Finanzamt und schließlich auch das BFG hielten dazu fest, dass es sich bei der Übertragung einer Patientenkartei um eine sonstige Leistung handle. Abweichend zu den Umsatzsteuerrichtlinien (Rechtsmeinung des BMF) ist also in diesem Fall nicht von einer Lieferung sondern in europarechtskonformer Interpretation von einer sonstigen Leistung auszugehen. Da nach Ansicht des BFG eine sonstige Leistung vorliegt, ist auch die oben erwähnte Umsatzsteuerbefreiung nicht anwendbar. Das BFG hält also in einem weiteren Fall fest, dass die Übertragung einer Patientenkartei, die einem Kundenstock/Firmenwert grundsätzlich ähnelt, umsatzsteuerlich eine sonstige Leistung darstellt und keine Lieferung. Die frühere Rechtsprechung des VwGH (GZ 91/15/0067 vom 20.1.1992) in diesem Bereich ist damit überholt. Da diese Rechtsfrage bereits durch ein Urteil des EuGH geklärt wurde, war auch keine Revision beim VwGH zuzulassen.
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.