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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
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  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

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Steuern

  • Buchhaltung
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  • Jahresabschluss
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  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

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Konjunkturbelebende Maßnahmen im Steuerrecht für 2004


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Konjunkturbelebende Maßnahmen im Steuerrecht für 2004

Januar 2004
Kategorien: Klienten-Info

Förderung von Forschung und Entwicklung

- Der Forschungsfreibetrag II für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen (bisher § 4 Abs. 4 Z 4 a EStG) wird in § 4 Abs. 4 Z 4 integriert und von bisher 15 % auf 25 % ab 2004 der Forschungsaufwendungen angehoben. Damit kommt es zur Gleichstellung mit dem bereits seit dem Jahre 2000 bestehenden Forschungsfreibetrag I. Hinsichtlich des erhöhten Forschungsfreibetrages III von 35 % von den das arithmetische Mittel der letzten 3 Jahre übersteigenden Forschungsaufwendungen ändert sich nichts.
- Die alternativ vorgesehene Forschungsprämie gemäß §108 c Abs. 2 Z 1 EStG erhöht sich von bisher 5 % auf 8 % ab 2004 des Forschungsaufwandes.

Übersicht:

FFB I
FFB II
FFB III
ab 2000
25%
-
35%
ab 2002
25%
10%
35%
ab 2003
25%
15%
35%
ab 2004
25%
25%
35%

Forschungsprämie:

ab 2002 3%
ab 2003 5%
ab 2004 8%

:: Verlängerung der Investitionszuwachsprämie
Die gemäß §108 e EStG ursprünglich nur für die Jahre 2002 und 2003 vorgesehene Prämie in der Höhe von 10 % des durchschnittlichen Investitionszuwachses der letzten drei Jahre für bestimmte Wirtschaftsgüter wird bis Ende 2004 verlängert. Laut BMF ist für den Anschaffungszeitpunkt die tatsächliche betriebliche Nutzungsmöglichkeit und nicht der rechtliche Übergang von Besitz, Preisgefahr, Nutzung und Lasten maßgeblich.

:: Verlängerung der katastrophenbedingten vorzeitigen Abschreibung sowie der Sonderprämie

- Die gemäß § 10 c EStG für die Zeit von 1. Juni 2002 bis 31. Dezember 2003 eingeführte vorzeitige Abschreibung für Ersatzbeschaffung zur Beseitigung von Katastrophenschäden (z.B. Hochwasser) wird bis Ende 2004 verlängert
12 % für Gebäude
20 % für sonstige Wirtschaftsgüter.

- Gleiches gilt für die gemäß § 108 d EStG alternativ bestehende Sonderprämie in der Höhe von
5 % für Gebäude
10 % für sonstige Wirtschaftsgüter.

 

Bild: © John Hurst - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.