+43 512 560589 office@divalentino.at

DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschließlich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.divalentino.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Nur mehr eine Versicherungsgrenze für "Neue Selbständige" in der Sozialversicherung


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Nur mehr eine Versicherungsgrenze für "Neue Selbständige" in der Sozialversicherung

Mai 2016
Kategorien: Klienten-Info

„Neue Selbständige“ sind Personen, die aufgrund einer betrieblichen Tätigkeit steuerrechtlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen. Bisher gab es für „Neue Selbständige“ zwei Versicherungsgrenzen in der Sozialversicherung. Die sogenannte „große Versicherungsgrenze“ (Wert 2015: 6.453,36 €) kam bisher zur Anwendung, wenn ausschließlich die Tätigkeit als „Neuer Selbständiger“ ausgeübt wurde. Wurde nebenbei auch noch eine andere (aktive) Tätigkeit ausgeübt, kam die „kleine Versicherungsgrenze“ zur Anwendung (Wert 2015: 4.871,76 €).

Ab 1.1.2016 wurden diese beiden Grenzen zusammengelegt. Unabhängig von der Anzahl oder Art der Tätigkeiten gibt es nur noch eine maßgebliche Versicherungsgrenze. Diese Grenze wurde an die 12-fache ASVG-Geringfügigkeitsgrenze angepasst und beträgt für das Jahr 2016 4.988,64 €. Für besondere Härtefälle, die durch die neue Regelung erstmals unter die Versicherungspflicht fallen, gibt es die Möglichkeit, eine Befreiung in der Pensionsversicherung zu beantragen. Dies ist möglich, wenn

  • die Person das 50. Lebensjahr per 1.1.2016 bereits vollendet hat und
  • zu diesem Zeitpunkt noch nicht 180 Beitragsmonate in der Pensionsversicherung erworben hat und
  • einen Antrag innerhalb eines Jahres ab Verständigung durch den Versicherungsträger, spätestens bis 31.12.2019 stellt.

Wird die Versicherungsgrenze überschritten und wird dies dem Versicherungsträger nicht gemeldet, fällt wie bisher ein Strafzuschlag von 9,3% an. Allerdings wurde die diesbezügliche Meldefrist nun verlängert. Um zukünftig einen Strafzuschlag zu vermeiden, reicht es, wenn die Meldung innerhalb von acht Wochen ab Ausstellung des Einkommensteuerbescheids erfolgt.

Maßgeblich für die Frist ist das Datum des Einkommensteuerbescheids. Sollte bereits vorher ein Leistungsanspruch in der Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung gewünscht sein, ist auch weiterhin eine (vorzeitige) unterjährige Meldung möglich, in der man angibt, dass die Grenze im gegenständlichen Jahr voraussichtlich überschritten werden wird. Stellt sich jedoch im Nachhinein heraus, dass die Versicherungsgrenze tatsächlich unterschritten wurde, werden die Beitragszahlungen vom Sozialversicherungsträger nicht rückerstattet.

Bild: © a_korn - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.