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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
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Steuern

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Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Wirtschaftliche Beziehungen sind auch maßgebend für die Bestimmung des Mittelpunkts der Lebensinteressen

April 2016
Kategorien: Klienten-Info

Für die Vermeidung von Doppelbesteuerung ist die Bestimmung des Ansässigkeitsstaats wichtig, da diesem das Besteuerungsrecht des Welteinkommens zukommt. Der andere Staat hat dann regelmäßig ein Quellenbesteuerungsrecht. Bei der Bestimmung der Ansässigkeit einer natürlichen Person sieht das Doppelbesteuerungsabkommen mehrere Prüfschritte vor. Sofern der Steuerpflichtige in beiden Staaten über einen Wohnsitz (eine Wohnstätte) verfügt, kommt es auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen als Entscheidungskriterium an. Dabei handelt es sich üblicherweise um jenen Wohnsitz, zu dem die stärksten persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen.

Der VwGH hatte (GZ 2011/13/0091 vom 25.11.2015) über einen Dirigenten zu entscheiden, der für insgesamt 10 Jahre bei einem Orchester in Deutschland angestellt war und Wohnsitze in Deutschland und in Österreich hatte. Als Generalmusikdirektor in Deutschland verpflichtete er sich zur Zusammenarbeit mit dem Orchester an zumindest 150 Tagen pro Jahr. Das österreichische Finanzamt bezweifelte den auch vom deutschen Finanzamt angenommenen Mittelpunkt der Lebensinteressen in Deutschland aufgrund der stärkeren persönlichen Bezugspunkte zu Österreich. Der VwGH stellte in seiner Entscheidung klar, dass die persönlichen Beziehungen typischerweise in Form von familiären Bindungen bestehen wie auch in der Betätigung gesellschaftlicher, religiöser und kultureller Art. Wirtschaftliche Bindungen gehen vor allem von örtlich gebundenen Tätigkeiten und von Vermögensgegenständen in Form von Einnahmequellen aus. Entgegen der Ansicht des österreichischen Finanzamts sah der VwGH die wirtschaftlichen Beziehungen zu Deutschland als maßgebend an – nicht zuletzt aufgrund der beruflich bedingten umfangreichen Anwesenheit in Deutschland und des Ausmaßes der Einkünfteerzielung aus der Anstellung als Generalmusikdirektor. Den für die enge persönliche Beziehung zu Österreich sprechenden Argumenten maß der Gerichtshof jedoch wenig Bedeutung zu bzw. sah sie als nicht ausreichend nachgewiesen an. So konnte etwa eine gemeinsame Haushaltsführung am Wohnsitz in Österreich nicht nachgewiesen werden und auch die Aussage, dass die Managerin und spätere Ehefrau des Dirigenten so oft wie möglich nach Deutschland gependelt ist, war dem Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich abträglich.

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Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.