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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
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Steuern

  • Buchhaltung
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  • Umgründung
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  • Steueroptimierung
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Gemeinnützigkeitsgesetz bringt steuerliche Verbesserungen


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Gemeinnützigkeitsgesetz bringt steuerliche Verbesserungen

Januar 2016
Kategorien: Klienten-Info

Am 9.12. wurde das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 im Nationalrat beschlossen, welches mit 1.1.2016 Geltung erlangt. Durch die neuen Regelungen soll es künftig attraktiver werden, gemeinnützige Organisationen ins Leben zu rufen und diese (auch) durch Spendenmittel zu finanzieren.

Dabei kommt es mit der Neufassung des Bundesstiftungs- und Fondsgesetzes zu einer Verwaltungsvereinfachung, indem das bisherige Genehmigungssystem auf eine Art Anzeigesystem umgestellt wird. Auch die Organisationsstruktur der bereits jetzt etwa 700 bestehenden Einrichtungen, die unter das Gesetz fallen, wird modernisiert und die Verpflichtung zur Ausgestaltung des Rechnungswesens klarer geregelt.

Um die Spendenfinanzierung steuerlich attraktiver zu gestalten, werden die Abzugsmöglichkeiten für Spenden an kulturelle Einrichtungen und wissenschaftliche Fonds ausgeweitet. Zuwendungen für die Vermögensausstattung von gemeinnützigen Privatstiftungen und vergleichbaren Rechtsträgern können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Betrag von 500.000 € (für einen Zeitraum von fünf Jahren) steuerlich verwertet werden. Bei der empfangenden Stiftung ist diese Zuwendung von der Stiftungseingangssteuer befreit und wird daher nicht geschmälert. Wendet eine eigennützige Privatstiftung einer begünstigten Einrichtung Geld zu, so kann die Zuwendung unter Berücksichtigung der zuvor genannten Einschränkung von den zwischensteuerpflichtigen Einkünften als Sonderausgabe in Abzug gebracht werden. Eine weitere Maßnahme besteht darin, unentgeltliche Grundstückserwerbe durch gemeinnützigen, mildtägigen oder kirchlichen Zwecken dienende Körperschaften von der Grunderwerbsteuer und der Grundbucheintragungsgebühr zu befreien.

Schließlich soll auch die Attraktivität Österreichs als Standort für internationale Organisationen erhöht werden. Steuerliche Begünstigungen wie etwa die Befreiung der Bezüge der Angestellten von der Einkommensteuer oder diverse Gebührenbefreiungen kommen künftig auch Quasi-Internationalen Organisationen zugute. Wesentlich dabei ist, dass derartige Organisationen nicht zwingend staatlich sein müssen, eine 25%ige Finanzierung durch Staaten/Internationale Organisationen ist dafür ausreichend.

Bild: © Yanik Chauvin - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.