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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

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Steuertermine 2016


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Steuertermine 2016

Januar 2016
Kategorien: Klienten-Info

Jänner

Fälligkeiten

15.1.

  • USt für November 2015
  • Lohnabgaben (L, DB, DZ, GKK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember 2015

Fristen und Sonstiges

Ab 1.1.

  • Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht

Bis 15.1.

  • Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2015 für geringfügig Beschäftigte

Februar

Fälligkeiten

15.2.

  • USt für Dezember 2015 bzw. 4.Quartal.
  • Lohnabgaben für Jänner
  • ESt-Vorauszahlung 1. Viertel
  • KöSt-Vorauszahlung 1. Viertel

29.2.

  • Pflichtversicherung SVA

Fristen und Sonstiges

1.2.

  • Übermittlung Jahreslohnzettel 2015 (L16) in Papierform
  • Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen 2015 (E18) in Papierform

Bis 15.2.

  • Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2015

29.2.

  • Beitragsgrundlagennachweis bei der Gebietskrankenkasse
  • ELDA-Meldung bestimmter Honorare sowie Jahreslohnzettel 2015 (L16 und E 18) - Bei unterjährigem Ausscheiden aus Dienstverhältnis aber schon früher
  • Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten
  • Meldepflicht von Auslandszahlungen gem. § 109b EStG aus dem Vorjahr (elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt)

März

Fälligkeiten

15.3.

  • USt für Jänner
  • Lohnabgaben für Februar

Fristen und Sonstiges

31.3.

  • Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabeerklärung 2015 bei Stadtkasse/Gemeinde

April

Fälligkeiten

15.4.

  • USt für Februar
  • Lohnabgaben für März

Fristen und Sonstiges

30.4.

  • Abgabe der Steuererklärungen 2015 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO

Mai

Fälligkeiten

17.5.

  • USt für März bzw. 1.Quartal
  • Lohnabgaben für April
  • ESt-Vorauszahlung 2. Viertel
  • KöSt-Vorauszahlung 2. Viertel

31.5.

  • Pflichtversicherung SVA

Juni

Fälligkeiten

15.6.

  • USt für April
  • Lohnabgaben für Mai

Fristen und Sonstiges

30.6.

  • Einreichungspflicht der Steuererklärungen 2015 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) über FinanzOnline

bis 30.6.

  • Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2015 aus Nicht-EU-Ländern

Juli

Fälligkeiten

15.7.

  • USt für Mai
  • Lohnabgaben für Juni

August

Fälligkeiten

16.8.

  • USt für Juni bzw. 2.Quartal
  • Lohnabgaben für Juli
  • ESt-Vorauszahlung 3. Viertel
  • KöSt-Vorauszahlung 3. Viertel

31.8.

  • Pflichtversicherung SVA

September

Fälligkeiten

15.9.

  • USt für Juli
  • Lohnabgaben für August

Fristen und Sonstiges

Bis 30.9

  • Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2015 L 1 in Papierform oder FinanzOnline
  • Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften
  • Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2015
  • Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2016 für Einkommen- und Körperschaftsteuer

Oktober

Fälligkeiten

17.10.

  • USt für August
  • Lohnabgaben für September

Fristen und Sonstiges

ab 1.10.

  • Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KSt 2015

bis 31.10.

  • Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides

November

Fälligkeiten

15.11.

  • USt für September bzw. 3.Quartal
  • Lohnabgaben für Oktober
  • ESt-Vorauszahlung 4. Viertel
  • KöSt-Vorauszahlung 4. Viertel

30.11.

  • Pflichtversicherung SVA

Dezember

Fälligkeiten

15.12.

  • USt für Oktober
  • Lohnabgaben für November

Fristen und Sonstiges

bis 31.12.

  • Schriftliche Meldung an GKK für Wechsel der Zahlungsweise (zwischen monatlich und jährlich) der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte
  • Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2011 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab

Bild: © nyul - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.