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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Steuerreform kompakt III - Gegenfinanzierungen für die Steuerreform

Dezember 2015

Erhöhung der Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer wird von bisher 25% auf 27,5% erhöht. Die erhöhte KESt gilt auch für Zuwendungen von Privatstiftungen, Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren oder für Ausschüttungen aus Immobilienfonds. Nur für Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten ist explizit weiterhin die KESt in Höhe von 25% vorgesehen.

Anhebung der Umsatzsteuer

Bei einigen vom ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10% erfassten Umsätzen kommt es zu einer Steuersatzerhöhung auf 13%. Die Erhöhung betrifft dabei vor allem Beherbergungsleistungen, Lieferungen von Kunstgegenständen, Umsätze von Künstlern, Filmvorführungen, den Luftverkehr im Inland, Museen, Theater sowie Lieferungen von lebenden Tieren, Pflanzen und Brennholz. Systembedingt wird auch der Verkauf von ab-Hof-Weinen auf 13% erhöht (von 12%). Grundsätzlich treten die Steuersatzerhöhungen mit 1.1.2016 in Kraft. Für Beherbergungsleistungen, Theater, Musik- und Gesangsaufführungen gelten die Erhöhungen jedoch erst ab dem 1.5.2016. Übergangsbestimmungen gibt es teilweise für Umsätze, welche zwischen 1.5.2016 und 31.12.2017 ausgeführt werden (unter Umständen geknüpft an Anzahlungen/Vorauszahlungen).

Abschaffung Topf-Sonderausgaben

Beiträge zur freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, Beiträge zu bestimmten Lebensversicherungen und Ausgaben zur Wohnraumschaffung oder Wohnraumsanierung waren bisher als sogenannte „Topf-Sonderausgaben“ absetzbar. Im Zuge der Steuerreform kommt es zu einer Streichung dieser Absetzmöglichkeit. Für Altverträge, welche vor dem 1.1.2016 abgeschlossen wurden, wird aus Vertrauensschutzgründen die steuerliche Abzugsfähigkeit bis 2020 zugelassen.

Abschaffung Bildungsfreibetrag und Bildungsprämie

Bildungsfreibetrag (20%) bzw. Bildungsprämie (6%) können letztmalig bei der Veranlagung 2015 geltend gemacht werden und entfallen ab dem Jahr 2016.

Weitere Streichung und Einschränkung von Begünstigungen

Anstelle der bisherigen Differenzierung nach der Nutzungsart (unmittelbarer Betriebszweck, andere betriebliche Zwecke, außerbetrieblich) ist ein einheitlicher AfA-Satz von 2,5% für die Abschreibung von Gebäuden vorgesehen. Bei Betriebsgebäuden, die für Wohnzwecke überlassen werden, ist die AfA mit 1,5% festgelegt. Außerdem kommt es zu einer Verlängerung der Verteilungsfrist für Instandsetzungskosten von 10 auf 15 Jahre bei Betriebs- und Privatvermögen.

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.