+43 512 560589 office@divalentino.at

DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschließlich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.divalentino.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

KFZ-Auslandsleasing im Umsatzsteuerrecht


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

KFZ-Auslandsleasing im Umsatzsteuerrecht

November 2003
Kategorien: Klienten-Info

In der Februar-Ausgabe der Klienten-Info wurde bereits auf das Thema "Eigenverbrauchsbesteuerung bei PKW-Auslandsleasing" eingegangen. Vor kurzem hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun festgestellt, dass die unbefristete österreichische Eigenverbrauchsbesteuerung EU-widrig ist.

:: Auswirkungen
Für die Praxis bedeutet dieses Urteil, dass die Besteuerung ausländischer Leasingraten durch die österreichische Finanzverwaltung bis 28. März 2003 rechtswidrig war. Alle diesbezüglich anhängigen Fälle müssen somit entsprechend diesem Urteil entschieden werden.

:: Was tun bei rechtskräftigem USt.-Bescheid?
Sollte diesbezüglich ein rechtskräftiger Umsatzsteuerbescheid vorliegen, kann innerhalb der 5-jährigen Verjährungsfrist ein Antrag nach § 299 BAO gestellt werden, um die bereits bezahlte Umsatzsteuer zurückzufordern. Die Neufassung des § 299 BAO ab 1. Januar 2003 ermöglicht derartige Bescheidaufhebungen durch jenes Finanzamt, welches den Bescheid erlassen hat. Dies erfolgt auf Antrag, wenn der Bescheid mit dem Gemeinschaftsrecht im Widerspruch steht, bis zum Ablauf der Verjährungsfrist.

:: Auswirkungen ab April 2003
Österreich hat die Eigenverbrauchsbesteuerung vorsorglich Anfang dieses Jahres bis 31. Dezember 2005 befristet und sieht darin die Möglichkeit an der Besteuerung festzuhalten. Sämtliche Auslandsleasingverträge werden ab April 2003 wieder mit 20 % USt. belastet, betroffen sind auch alle Leasingverträge, die vor diesem Stichtag abgeschlossen worden sind. Die Finanzverwaltung stützt sich dabei auf Art 17 (7) der 6. MWSt-RL.

:: Verstößt die neue Regelung erneut gegen EU-Recht?
Die Beantwortung der Frage, ob sich die Finanzverwaltung tatsächlich auf die Bestimmung des Art 17 Abs 7 der
6. Richtlinie berufen kann, ließ der EuGH ausdrücklich offen. Experten gehen davon aus, dass auch die neue Regelung ab April 2003 wieder gegen EU-Recht verstößt. Die österreichischen Finanzbehörden sind diesbezüglich anderer Auffassung, sodass eine endgültige Einschätzung der neuen Rechtslage abzuwarten bleibt.
Abschließend wird angemerkt, dass die Europäische Kommission noch in diesem Jahr einen Richtlinienvorschlag vorlegen wird, der vorsieht, dass zukünftig die Besteuerung generell am Ort des Leasingnehmers stattzufinden habe, womit die neue österreichische Regelung dann saniert wäre.

Bild: © Quade - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.