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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
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Steuern

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Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

VwGH zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Zeitungsabonnements mit verbilligten Werbeartikeln

Oktober 2015
Kategorien: Klienten-Info

Der Verkauf von Zeitschriften- bzw. Zeitungsabonnements ist nicht immer so, dass auf ein paar kostenlose Testmonate automatisch ein dauerhaftes, kostenpflichtiges Abo folgt, sofern man den rechtzeitigen Kündigungszeitpunkt versäumt hat. Oftmals wird der Abschluss eines solchen Abonnements dadurch versüßt, dass außerdem noch Gebrauchsgegenstände wie z.B. Haushaltsgeräte oder technische Geräte wie etwa Tablets oder MP3-Player zu einem sehr günstigen Preis bezogen werden können. Der VwGH hatte sich (GZ 2012/13/0029 vom 27.5.2015) mit der Frage nach der umsatzsteuerlichen Behandlung dieser Kombination aus Zeitungsabonnement (auf unbeschränkte Zeit, Mindestdauer 1 Jahr) und verbilligtem Werbeartikel für Neukunden auseinanderzusetzen.

Die umsatzsteuerliche Behandlung ist vor allem deshalb relevant, da das Entgelt für das Zeitungsabonnement dem 10%igen Umsatzsteuersatz unterliegt und das Entgelt für den Werbeartikel 20% Umsatzsteuer. Dazu kommt noch, dass die Werbeartikel zu einem sehr günstigen Preis (unterhalb der Selbstkosten) abgegeben wurden. Entgegen der Auffassung der Betriebsprüfung sah der VwGH im vorliegenden Fall zwei Leistungen gegen Entgelt als gegeben an. Erstens, weil eindeutig eine Werbeaktion vorliege, um mehr Zeitungsabonnements zu verkaufen und zweitens, weil es auch möglich ist, nur das Zeitungsabonnement ohne zusätzlichen vergünstigten Artikel abzuschließen. Ausschlaggebend für die Umsatzsteuer ist der Wert der Gegenleistung, welcher wie im Falle der Werbeartikel auch unter den Selbstkosten liegen kann. Der VwGH betonte, dass es nämlich nicht dem wahren wirtschaftlichen Gehalt des Vorgangs entsprechen würde, im Falle des Erwerbs des verbilligten Werbeartikels durch den Neukunden einen Teil des Zeitungsabonnementpreises als zusätzliches Entgelt für den Verkauf des Werbeartikels zuzuordnen. Dadurch würde es auch zu einer ungerechtfertigten Verschiebung bei der Umsatzsteuer kommen, da das Zeitschriftenabonnement nur 10% USt unterliegt.

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.