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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Werbungskostenpauschale für Expatriates

September 2015
Kategorien: Klienten-Info

Für sogenannte Expatriates (Expats) – das sind z.B. Mitarbeiter, die von der ausländischen Konzernmutter für mehrere Jahre nach Österreich entsendet werden, um etwa eine Niederlassung in Österreich aufzubauen oder eine leitende Position in einem verbundenen Unternehmen temporär auszuüben – kommt es durch die Steuerreform 2015/2016 und somit ab 2016 zu Erleichterungen. Hintergrund für die spezielle Begünstigung von Expats ist auch der Umstand, dass diesen Personen aus der Übersiedlung nach Österreich und aus der Notwendigkeit eines inländischen Wohnsitzes üblicherweise nicht unbeträchtliche Kosten erwachsen, die grundsätzlich Werbungskosten darstellen. Diese Werbungskosten können durch einen Pauschalbetrag von 20% der steuerlichen Bemessungsgrundlage (Bruttobezüge abzgl. steuerfreier sowie mit festen Sätzen versteuerter Bezüge) abgegolten werden. Die jährliche Obergrenze dieses Pauschalbetrags beträgt 5.000 €. Sofern diese Vereinfachung in Anspruch genommen wird, erfolgt die Berücksichtigung des Pauschalbetrags bereits im Rahmen der Lohnverrechnung, wodurch sich ein Liquiditätsvorteil für die Expats ergibt und sie ein monatlich höheres Nettogehalt beziehen. Außerdem müssen sie dann auch keine Arbeitnehmerveranlagung abgeben. Die Kontrolle erfolgt durch das Finanzamt anhand des Jahreslohnzettels. Die Abgabe einer Arbeitnehmerveranlagung anstelle der Inanspruchnahme des Werbungskostenpauschales ist jedoch bei tatsächlich höheren Werbungskosten empfehlenswert.

Um das Werbungskostenpauschale in Anspruch nehmen zu können, müssen die in einer Verordnung festgelegten Kriterien erfüllt sein.

Demnach muss ein Expatriate

  • Arbeitnehmer eines ausländischen Arbeitgebers sein,
  • das Dienstverhältnis in Österreich höchstens fünf Jahre dauern (in einer in Österreich ansässigen Konzerngesellschaft oder inländischen Betriebsstätte),
  • kein Wohnsitz in Österreich in den letzten zehn Jahren bestanden haben,
  • der Wohnsitz im Ausland beibehalten werden und
  • Österreich das Besteuerungsrecht der Einkünfte zustehen.

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Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.