+43 512 560589 office@divalentino.at

DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Außergewöhnliche Belastung für Pflegekosten - keine generelle Gegenrechnung mit übertragenem Vermögen

August 2015
Kategorien: Klienten-Info

Im Falle der Übernahme von Pflegekosten durch Familienangehörige stellt sich vor allem bei einer vorangegangenen Vermögensübertragung in der Familie die Frage, ob diese als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können. In einem aktuellen Fall, mit welchem sich der VwGH (GZ 2012/13/0012 vom 29.4.2015) zu beschäftigen hatte, war es strittig, ob ein eindeutiger Konnex zwischen der Übernahme der Pflegekosten für die Mutter und der drei Jahre zuvor stattgefundenen Grundstücksschenkung an den Sohn bestanden hat. Einen solchen annehmend würde die Finanzverwaltung die Geltendmachung der häuslichen Pflegekosten (die Mutter hat sich bei der Schenkung ein Wohnrecht zurückbehalten und wollte auch nicht in ein Altersheim) erst anerkennen sobald die Höhe der Pflegekosten den Wert der erhaltenen Liegenschaft überstiegen hat. Eine generelle Gegenrechnung mit dem übertragenen Vermögen wurde vom VwGH im Beschwerdefall jedoch abgelehnt, da weder ein klarer vertraglicher Konnex zwischen der Schenkung einer Liegenschaft und der Übernahme der Kosten für die Pflege bestanden hat, noch die erhaltene Liegenschaft aufgrund des Wohnungsrechts nicht ohne Weiteres verwertbar gewesen ist und die Notwendigkeit der Übernahme der Pflegekosten durch den Sohn aus einer sittlichen Verpflichtung heraus auch ohne Liegenschaftsübertragung nicht ausgeschlossen werden konnte. Der Entscheidungsfall zeigt, dass stets auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen ist und insbesondere auch der Frage des Wertes einer mit einem Wohnrecht belasteten Liegenschaft maßgebliche Bedeutung zukommen kann.

Bild: © Tino Neitz - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.