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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags ohne spezielle Tarifregelungen

Juli 2015
Kategorien: Klienten-Info

Bekanntermaßen wird die Doppelbesteuerung durch die Befreiungsmethode oder durch die Anrechnungsmethode verhindert. Während Österreich bei der Befreiungsmethode üblicherweise den Progressionsvorbehalt vorsieht, kommt bei der Anrechnungsmethode der Anrechnungshöchstbetrag zur Anwendung. Durch den Anrechnungshöchstbetrag soll sichergestellt werden, dass nicht mehr ausländische Steuer angerechnet wird als österreichische Steuer auf den ausländischen Einkommensteil bezahlt wird.

Das Bundesfinanzgericht hatte sich unlängst (GZ RV/7104123/2014 vom 9. April 2015) mit der Frage auseinanderzusetzen, wie der Anrechnungshöchstbetrag zu berechnen ist. Konkret ging es dabei um einen in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtigen, der auch in Italien Einkünfte erzielte. Bei Anwendung der im DBA mit Italien vorgesehenen Anrechnungsmethode ist der Anrechnungshöchstbetrag nach der Formel "Einkommensteuer mal Auslandseinkünfte dividiert durch Einkommen" zu berechnen. Das BFG stellt dabei klar, dass spezielle Tarifregelungen des österreichischen Steuerrechts, wie etwa die Unterscheidung zwischen dem festen und dem progressiven Steuersatz, keine Rolle spielen dürfen. Dies ist für den Steuerpflichtigen vorteilhaft, weil es nicht zur Berücksichtigung der sonstigen Bezüge mit 6% Besteuerung kommt (wie es das Finanzamt vorgesehen hatte), ein höherer Anrechnungshöchstbetrag vorliegt und mehr ausländische Steuer in Österreich angerechnet werden kann.

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Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.