DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
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Steuern
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- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Strenger Maßstab für die steuerliche Absetzbarkeit von Tageszeitungen
An die Betriebsausgaben- bzw. Werbungskosteneigenschaft werden bei Gütern des allgemeinen Lebens, die daher auch privat genutzt werden können, schon seit jeher sehr hohe Anforderungen gestellt. Der VwGH hatte sich unlängst (GZ 2012/15/0190 vom 30.4.2015) mit einem Englischlehrer auseinanderzusetzen, der Aufwendungen für englische und amerikanische Tageszeitungen als Werbungskosten geltend machen wollte. Neben dem Englischunterricht am Gymnasium war er auch an einer Volkshochschule tätig - die englischsprachigen Zeitungsartikel sind dabei aus dem Schulunterricht wie auch aus den Volkshochschulkursen nicht mehr wegzudenken.
Der VwGH betont, dass gemischt veranlasste Aufwendungen in Bezug auf typischerweise auch der Lebensführung dienende Wirtschaftsgüter deshalb nicht abgezogen werden dürfen, da dadurch jene Steuerpflichtige begünstigt würden, die aufgrund ihres Berufes eine Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen können und Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig machen können. Aufwendungen für Tageszeitungen können im Regelfall nicht steuerlich geltend gemacht werden. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn die Berufsausübung die weit überdurchschnittliche zwingende Auseinandersetzung mit Tagesereignissen bedingt und folglich regelmäßig viele verschiedene in- und ausländische Tageszeitungen gekauft werden müssen. Die steuerliche Abzugsfähigkeit wäre auch dann anzunehmen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Zeitschriften ausschließlich für die Vorbereitung, Abhaltung bzw. Ausgestaltung von Lehrveranstaltungen angeschafft werden.
Der VwGH konnte diese Ausnahmen in der vorliegenden Situation nicht erkennen und verneinte daher die Geltendmachung als Werbungskosten. Mitentscheidend war auch, dass der Englischlehrer nicht schlüssig darlegen konnte – etwa mithilfe detaillierter Angaben, welche Zeitungen für welche konkreten Lehrveranstaltungen benötigt werden - wieso die Ausgaben für die englischsprachigen Tageszeitungen entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung nahezu ausschließlich die berufliche bzw. betriebliche Sphäre betreffen.
Bild: © Frank Merfort - Fotolia
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.