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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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  • Unternehmensgründung
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Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Strengere Anforderungen an Advance Rulings

Mai 2015
Kategorien: Klienten-Info

Mit der Einführung des so genannten Advance Rulings (Auskunftsbescheid gem. § 118 BAO) im Jahr 2011 ist es zu verstärkter Recht- und Planungssicherheit für (noch nicht verwirklichte) Steuergestaltungen in den Bereichen Umgründungen, Verrechnungspreise und Gruppenbesteuerung gekommen. Sofern nämlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und ein Verwaltungskostenbeitrag von maximal 20.000 € entrichtet wurde, kann eine geplante Steuergestaltung von der österreichischen Finanzverwaltung mittels Bescheid „abgesegnet“ werden. Für den Steuerpflichtigen hat dies die angenehme Konsequenz, dass eine solche „gerulte“ Steuergestaltung in einer späteren Betriebsprüfung prinzipiell nicht angegriffen werden kann. Wichtig ist dabei natürlich, dass bei der tatsächlichen Umsetzung, beispielsweise einer Umgründung, der Vorgehensweise wie sie in dem Antrag zur Erlangung des Auskunftsbescheids dargestellt ist, nicht grob widersprochen wurde. Auskunftsbescheide wirken nur unilateral und sind für ausländische Finanzverwaltungen nicht bindend.

Für komplexe Verrechnungspreisgestaltungen (z.B. Restrukturierungen der Wertschöpfungskette eines Unternehmens) könnte es in Zukunft schwieriger werden, die Vorteile eines Advance Rulings in Anspruch nehmen zu können. Das BMF hat nämlich in einer Information kurz vor Weihnachten 2014 Kriterien aufgestellt, welche bei der Prüfung von Anträgen auf Rulingbescheide mit internationalen Bezügen im Sinne einer „gleichmäßigen Beurteilung“ berücksichtigt werden müssen. Verrechnungspreissachverhalte, für die ein Ruling ja grundsätzlich möglich ist, beinhalten im Regelfall grenzüberschreitende (internationale) Elemente, wodurch es gerade hier zu Verschärfungen kommen kann.

Die Prüfkriterien gliedern sich in die drei Bereiche wirtschaftliche Substanz der in Österreich begründeten Tätigkeit, Verhältnis zum Ausland und Indizien für „unerwünschte“ Gestaltungen. Während das Verhältnis zum Ausland die Möglichkeiten bzw. Pflichten der österreichischen Finanzverwaltung zur Informationsweitergabe betrifft, zielt die Anforderung der wirtschaftlichen Substanz darauf ab, dass die Gesellschaft oder Betriebsstätte in Österreich über die notwendigen Mittel verfügt, um die zugedachten Funktionen und Risiken überhaupt übernehmen zu können. Die Substanz muss zwar nicht bereits im Zeitpunkt des Rulings bestehen, jedoch im Falle einer späteren Betriebsprüfung nachgewiesen werden können. Von größter Bedeutung für zukünftige Rulinganträge für z.B. Verrechnungspreisgestaltungen ist das dritte Prüfkriterium, welches aus einer Auflistung von unerwünschten Gestaltungen besteht, welche die Erlangung eines Rulingbescheids verhindern. Solche unerwünschte Gestaltungen sind beispielsweise die Zwischenschaltung von Gesellschaften bzw. Treuhandkonstruktionen ohne wirtschaftlichen Zweck oder die Einschaltung von funktionslosen Gesellschaften, insbesondere in Niedrigsteuerländern oder Steueroasen. Ebenso abträglich sind die Einbindung von „Strohmännern“ oder auch Indizien, die auf Bestechung oder Geldwäsche hindeuten.

Immerhin wird in der BMF-Information klargestellt, dass bei der Beurteilung, ob eine unerwünschte Gestaltung anzunehmen ist, das Gesamtbild der Verhältnisse herangezogen werden muss. Außerdem ist nicht schon automatisch von einer unerwünschten Gestaltung auszugehen, wenn durch unterschiedliche Steuerniveaus im In- und Ausland steuerliche Vorteile generiert werden können. Durch die Konkretisierung von Prüfkriterien bei Rulinganträgen mit internationalen Bezügen könnte es idealerweise zukünftig zu mehr Fairness und Transparenz kommen. Genauso denkbar ist jedoch, dass durch das starre Festhalten an diese Prüfkriterien der bisherige Verhandlungsspielraum wegfällt und komplexe Sachverhalte nicht mehr „gerult“ werden.

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Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.