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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
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Höhere Lebenserhaltungskosten sind keine außergewöhnliche Belastung


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Höhere Lebenserhaltungskosten sind keine außergewöhnliche Belastung

Februar 2015
Kategorien: Klienten-Info

Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte sich unlängst (GZ RV/7102115/2013 vom 5.9.2014) in einem ungewöhnlich anmutenden Sachverhalt auch mit der Frage auseinanderzusetzen, ob höhere Lebenserhaltungskosten am Wohnsitz in Luxemburg eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Da die steuerliche Geltendmachung von Ausgaben als außergewöhnliche Belastung die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich voraussetzt, hatte der Steuerpflichtige ohne Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich (Wohnsitz in Luxemburg) zur unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich (gem. § 1 Abs. 4 EStG) optiert. Wesentliche Voraussetzung dafür ist bekanntermaßen auch, dass das Einkommen zu 90% der österreichischen Einkommensteuer unterliegt bzw. die Auslandseinkünfte nicht mehr als 11.000 € ausmachen.

Wenngleich unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich im vorliegenden Fall gegeben war, so erteilte das BFG der steuerlichen Anerkennung einer außergewöhnlichen Belastung infolge von höheren Lebenserhaltungskosten am Wohnsitz eine klare Absage. Die drei kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen für eine außergewöhnliche Belastung sind Außergewöhnlichkeit, Zwangsläufigkeit und wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Zwangsläufigkeit impliziert jedoch, dass freiwillig getätigte Aufwendungen ebenso wenig berücksichtigt werden können wie Aufwendungen als Folge eines freiwilligen Verhaltens des Steuerpflichtigen. Es steht dem Steuerpflichtigen frei, wo er innerhalb Österreichs und auch der EU seinen Wohnsitz wählt. Aus der Tatsache, dass die Lebenserhaltungskosten innerhalb der EU, auch in den jeweiligen städtischen und ländlichen Regionen, unterschiedlich hoch sind, kann nicht abgeleitet werden, dass diese höheren Lebenserhaltungskosten – etwa in Luxemburg verglichen mit Österreich – zwangsläufig erwachsen und folglich eine außergewöhnliche Belastung darstellen.

Bild: © rangizzz - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.