DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
- Investitionsentscheidungen
- Finanzierungsentscheidungen
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- Unternehmensbewertung
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Aktiv
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Steuern
- Buchhaltung
- Lohn-Gehaltsverrechnung
- Jahresabschluss
- Rechtsformgestaltung
- Umgründung
- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Kein Vorsteuerabzug für unentgeltlich überlassenes Sonderbetriebsvermögen
In einer jüngst veröffentlichten Entscheidung des BFG (GZ RV/7102342/2011 vom 20.11.2014) war die Frage Gegenstand der Erörterung, ob für ein grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigendes Fahrzeug, welches sich im Sonderbetriebsvermögen (zivilrechtliches Eigentum bleibt beim Gesellschafter, Nutzung in der Personengesellschaft) eines Gesellschafters einer Rechtsanwalt-OG befindet und dieser unentgeltlich überlassen wird, ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann. Vergleichbare Fragestellungen können sich auch bei anderen Wirtschaftsgütern (z.B. Immobilie im Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters) ergeben. Nach Ansicht des BFG vermittelt die bloße Gesellschafterstellung bei einer Personengesellschaft keine Unternehmereigenschaft. Gesellschafter können zwar aus Leistungen im Rahmen eines Leistungsaustausches an die Gesellschaft Unternehmerstellung erlangen, dies setzt aber die Verrechnung eines Entgelts voraus. Die bloß (unentgeltliche) Überlassung von Sonderbetriebsvermögen an die Gesellschaft berechtigt allerdings nicht zum Vorsteuerabzug. Diese Sichtweise des BFG ist jedoch nicht unumstritten, da auch das Sonderbetriebsvermögen zur Erzielung von Einnahmen in der Gesellschaft benötigt wird und in der Literatur durchaus die Auffassung vertreten wird, dass in diesem Fall die Unternehmereigenschaft der Personengesellschaft auf den Gesellschafter übergeht. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass auch die Komplementär-GmbH zum Vorsteuerabzug zugelassen wird. Seitens des BFG wurde eine Revision an den VwGH zugelassen, sodass abzuwarten bleibt, ob das Höchstgericht dieser Auffassung folgt.
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.