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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
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  • Unternehmensnachfolge
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Aktiv

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  • Budget
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Steuern

  • Buchhaltung
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  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Ist ein Verpflichtungsgeschäft zur Übertragung von GmbH-Anteilen ohne Notariatsakt rechtlich wirksam?

August 2003
Kategorien: Klienten-Info

:: Rechtslage
Die Frage ist dann mit ja zu beantworten, wenn die Gesellschaft selbst das Verpflichtungsgeschäft eingeht. Grundsätzlich ist zwar der Erwerb, sowie die Pfandnahme eigener Geschäftsanteile durch die Gesellschaft gemäß § 91 GmbHG verboten, ja sogar wirkungslos, es sei denn, der Erwerb erfolgt im Exekutionswege zur Hereinbringung eigener Forderungen (z.B. ausstehende Stammeinlage).

Die Notariatsaktspflicht besteht nämlich gemäß § 76 Abs. 2 GmbHG nur für die Übertragung von Geschäftsanteilen oder für ein Verpflichtungsgeschäft zur künftigen Abtretung derselben unter Lebenden. Diese Formvorschrift ist jedoch weder auf die Veräußerung noch auf das Verpflichtungsgeschäft durch die Ges.m.b.H. selbst anwendbar. Diese Rechtslage hatte für eine konkrete Vertragssituation laut OLG Wien 16.05.2002, 8 Ra 127/02 h nachstehende Konsequenz:

:: Konkrete vertragliche Vereinbarung
Dem Vertriebsleiter einer Ges.m.b.H. wurde in seinem Dienstvertrag als Leistungsprämie die Übertragung von Gesellschaftsanteilen zugesagt.

:: Urteil des Gerichtes
Der Umstand, dass die Gesellschaft nicht über eigene Anteile verfügte (der Geschäftsführer war Alleingesellschafter) und damit nicht in der Lage war, Anteile zu übertragen, ändert nichts daran, dass das Verpflichtungsgeschäft gültig ist. Wenn nämlich die Veräußerung eines Anteiles durch die Gesellschaft selbst formfrei ist, gilt gleiches für das Verpflichtungsgeschäft.

Dem Vertriebsleiter steht rechtlich der Anspruch auf Übertragung der Anteile zu. Wenn die Ges.m.b.H. aber faktisch nicht in der Lage ist, die Anteile zu übertragen, besteht stattdessen Anspruch auf das "Interesse" (in Form eines Geldanspruches als Schadenersatz). Die Ges.m.b.H. Anteile verkörpern einen Vermögenswert, den der Vertriebsleiter durch Verkauf realisieren könnte.

Bild: © Anna Blau - BMF

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.