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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
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Steuern

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  • Lohn-Gehaltsverrechnung
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  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

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IESG-Beiträge für Vorstandsmitglieder - Rückerstattung beantragen


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IESG-Beiträge für Vorstandsmitglieder - Rückerstattung beantragen

Oktober 2014
Kategorien: Klienten-Info

Nach einer Entscheidung des OGH (GZ 8ObS3/14w vom 24.3.2014) haben Vorstände einer Aktiengesellschaft bei einer Insolvenz keinen Anspruch auf ein Insolvenzentgelt. Begründet wird dies damit, dass Personen, die rechtlich oder faktisch eine Unternehmerfunktion gegenüber „normalen“ Arbeitnehmern ausüben, nicht vom Schutz nach den Bestimmungen des IESG (Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz) umfasst sind. Bei Aktiengesellschaften kommt diese Arbeitgeberfunktion dem Vorstand zu.

Lohnsteuerpflichtige Vorstandsmitglieder wurden bis dato bei den Sozialversicherungsbeiträgen jedoch wie normale Dienstnehmer behandelt. Aus diesem Grund war bisher auch ein IESG-Beitrag in Höhe von 0,55% des Bruttoentgelts vom Dienstgeber zu entrichten. Als Reaktion auf die Entscheidung des OGH haben die Gebietskrankenkassen nunmehr bestätigt, dass künftig kein IESG-Beitrag bei lohnsteuerpflichtigen Vorstandsmitgliedern mehr anfällt. Für die letzten fünf Jahre (Verjährungsfrist) kann dementsprechend ein Rückforderungsantrag gestellt werden. Im Schnitt sollte der Rückforderungsanspruch je Vorstandsmitglied immerhin 330 € pro Jahr betragen. Für fünf Jahre ergibt sich demzufolge ein Rückforderungsanspruch in der Größenordnung von 1.650 €.

Eine analoge Anwendung der Bestimmung auf Geschäftsführer bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die aufgrund von echten oder freien Dienstverhältnissen dem ASVG unterliegen, ist allerdings nicht möglich.

Bild: © Anna Blau - BMF

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.