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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
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  • Unternehmensberatung
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  • Unternehmensnachfolge
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Steuern

  • Buchhaltung
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  • Rechtsformgestaltung
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  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für Verbrauch aus eigener Erzeugung mit erneuerbaren Energiequellen

September 2014
Kategorien: Klienten-Info

Mit der im Juli beschlossenen Novellierung des Elektrizitätsabgabegesetzes wird nunmehr der Eigenverbrauch aus selbst erzeugter elektrischer Energie aus erneuerbaren Energiequellen bis zu einem Ausmaß von 25.000 kWh/Jahr von der Elektrizitätsabgabe (15 Cent je kWh) befreit. Ziel der Erweiterung der Befreiung ist die Förderung der umweltfreundlichen Energieerzeugung. Der Wert von 25.000 kWh/Jahr ist als Freibetrag geregelt, so dass bei einem Mehrverbrauch lediglich dieser besteuert wird.

Bisher gab es eine Freigrenze - unabhängig vom eingesetzten Energieträger - von lediglich 5.000 kWh/Jahr. Als begünstigte erneuerbare Energiequellen gelten dabei vor allem die Photovoltaik, Wasser, Biogas und Windenergie. Zur Inanspruchnahme dieses Freibetrages ist allerdings eine Messung der selbst verbrauchten Menge elektrischer Energie erforderlich. Eine Messung ist nur dann nicht notwendig, wenn die tatsächlich mögliche maximale Erzeugungsmenge der Anlage pro Jahr die Grenze von 25.000 kWh nicht erreicht. Dabei ist von der anlagenspezifischen Höchstleistung auszugehen und auf die maximale Erzeugungsmenge pro Jahr umzurechnen. Parallel zum neuen Freibetrag besteht auch die bisherige Freigrenze von 5.000 kWh/Jahr weiter, die auch für den Verbrauch aus eigener Energieerzeugung mit anderen Energieträgern gilt.

Die Befreiung wird im Zuge der Jahresveranlagung in Abzug gebracht und bezieht sich auf alle Anlagen eines Betriebs. Eine Verwaltungsvereinfachung wurde auch in Bezug auf Bagatellmengen eingeführt. Ist der monatlich zu entrichtende Steuerbetrag nicht höher als 50 €, so ist die Steuer nicht monatsweise zu entrichten, sondern im Zuge der Jahreserklärung.

Bild: © ki33 - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.